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Stadt Pulheim

Städtischer Bauhof, Garten- und Friedhofswesen

Der Bauhof ist als eigenständige Organisationseinheit innerhalb des Dezernates IV angesiedelt. Er arbeitet als Regiebetrieb für die auftraggebenden Fachämter und beschäftigt 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Umsatzvolumen liegt bei rund 4 Mio. Euro pro Jahr.

Beschreibung

Zu den Aufgaben des Bauhofes zählt die gärtnerische Grünunterhaltung auf allen Flächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden. Neben dem Straßenbegleitgrün, welches mit 750.000 m² der größte Teil der städt. Grünflächen ist, werden auch Sportplätze, Spielplätze, Parks und die Außenanlagen städt. Gebäude gärtnerisch gepflegt.

Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist ebenfalls in den Bauhof integriert. Neben der Grünflächenunterhaltung auf den Friedhöfen werden Bestattungen, Trägerdienste und Neuanlagen von Grabfeldern durchgeführt.

Straßenbauunterhaltung, Schilderkontrollen und Schilderaufbau wird durch die Abteilungen Bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherung & Service des Bauhofs durchgeführt. Darüber hinaus werden div. Leistungen in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winterdienst, kulturelle Veranstaltungen, Gebäude- und Mobiliarunterhaltung, Transporte etc. durch den Bauhof ausgeführt.

In den Bereichen der Spielplatz- und Spielgerätekontrollen, dem Winterdienst und der Kontrolle der städt. Straßenbäume ist der Bauhof auch für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
Außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wird ein Bereitschaftsdienst vorgehalten (sog. Stadtnotdienst), der z.B. bei Gefahren Absicherungen im öff. Verkehrsraum vornimmt, Kontrollfahrten im Winterdienst durchführt, Fundtiere einfängt, Unfallstellen sichert, Unfallschäden beseitigt, die Einhaltung von Nutzungsbeschränkungen an Containerstandorten und Spielplätzen überwacht usw.

Alle erbrachten Leistungen werden ausschließlich im Auftrag der jeweils zuständigen Fachämter ausgeführt und nach Durchführung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hauptauftraggeber ist das Immobilenmanagement, das den überwiegenden Teil der städt. Gebäude und Grundstücke verwaltet.
Mit den meisten auftraggebenden Ämtern wurden vertragsähnliche Kontrakte abgeschlossen (sog. Zielvereinbarungen). Diese beinhalten definierte Leistungen, die der Bauhof für einen festen Geldbetrag in einem bestimmten zeitlichen Rahmen für das jeweilige Amt zu erbringen hat.

Ob der Bauhof die ihm übertragenen Aufgaben (Zielvereinbarungen) wirtschaftlich ausführt, wird mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) überprüft und nachgewiesen. Anhand der Ergebnisse der KLR werden Pauschalierungen mit den Fachämtern besprochen und angepasst. Der Verrechnungsstundensatz für Mitarbeiterstunden sowie für Fahrzeuge und Maschinen wird ebenfalls auf der Grundlage der KLR ermittelt.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

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