Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz –EGovG) in Verbindung mit dem § 3a Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes werden nachfolgend die Möglichkeiten über welche Zugänge elektronische Dokumente durch Bürger und Unternehmen an die Stadt Pulheim übermittelt werden können, bekannt gegeben.
1. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist mittels E-Mail, auch mit elektronischer Signatur nach der eIDAS-Verordnung, möglich.
Die E-Mailadresse lautet: postfachpulheimde
2. Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei Anträgen, Anzeigen usw. ist mittels De-Mail möglich.
Die De-Mailadresse lautet: Postfachpulheim.de-mailde
oder
3. Ein elektronischer Zugang wird über die Homepage der Stadt Pulheim zur Verfügung bereit gestellt.
Hierbei ist es erforderlich, dass ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes erfolgt. Das bedeutet, dass diese Formulare bzw. Web-
Anwendungen mit der Funktion des neuen Personalausweises an die Behörde verschickt
werden können.
Zur Kontaktaufnahme und Übermittlung von Dateien klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link: Gesicherte Datenübermittlung (Öffnet in einem neuen Tab)
Um einen Widerspruch zu übermitteln verwenden Sie bitte diesen Link:
Digitale Übermittlung eines Widerspruchs (Öffnet in einem neuen Tab)
Um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu übermitteln verwenden Sie bitte diesen Link:
Digitale Übermittlung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid (Öffnet in einem neuen Tab)
In den Fällen der Nummer 1 und 2 sind nachfolgende Dateiformate zugelassen:
Word (alternativ doc, docx)
Excel (xls, xlsx)
Open Office Formate
PDF, PDF/A
Bilddatein als jpeg, tiff, bmp
Ausgeschlossen sind zip-Dateien.
Über die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten Nr. 1 und 2 werden Dateigrößen bis maximal 10 MB zugelassen.