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Stadt Pulheim

Impressum

der Stadt Pulheim

Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Telefon: 02238-808-0

Inhaltliche Zuständigkeit

Pressestelle:
Ruth Henn
Telefon: 02238/808107
Telefax: 02238/808117
 Ruth.Hennpulheimde
und Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung

Technische Bearbeitung

IT Abteilung:
Kevin Neuber
Telefon: 02238/808224
Telefax: 02238/80855224
 kevin.neuberpulheimde

Haftung für Inhalte

Die Stadt Pulheim übernimmt keine Verantwortung für die Angaben der Vereine und Verbände und für die Angaben und Inhalte der Seiten, auf die per Hyperlink verwiesen wird.

© Für die Veröffentlichung - gleich auf welchem Medium - aller Texte, Bilder, Filme, Tonaufzeichnungen, Programme und sonstiger Inhalte unserer Web-Seiten bedarf es der schriftlichen oder mündlichen Genehmigung (Ausnahme: Pressemitteilungen und Pressefotos).

Hyperlinks dürfen nicht auf einzelne Seiten bzw. Dateien gelegt werden, sondern immer nur auf das Gesamtsystem ( www.pulheim.de).

Diese Präsentation der Stadt Pulheim gibt nur einen kleinen Überblick über das umfassende Leistungsangebot der Stadt.
Eine stetige, aktuelle Weiterentwicklung und Optimierung unserer Seiten ist uns ein dringendes Anliegen.
Aus diesem Grunde sind wir den Gästen auf unseren Seiten dankbar für Hinweise, Anregungen, Mithilfe bei der Suche nach dem Druckfehlerteufel und und und ...

Bildnachweise

Die verwendeten Fotos stammen von kostenfrei nutzbaren Bilddatenbanken sowie aus dem Bildbestand der Stadt Pulheim.

Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die Eröffnung elektronischer Zugänge

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz –EGovG) in Verbindung mit dem § 3a Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes werden nachfolgend die Möglichkeiten über welche Zugänge elektronische Dokumente durch Bürger und Unternehmen an die Stadt Pulheim übermittelt werden können, bekannt gegeben.

1. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist mittels E-Mail, auch mit elektronischer Signatur nach der eIDAS-Verordnung, möglich.

Die E-Mailadresse lautet:  postfachpulheimde

2. Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei Anträgen, Anzeigen usw. ist mittels De-Mail möglich.

Die De-Mailadresse lautet:  Postfachpulheim.de-mailde

oder

3. Ein elektronischer Zugang wird über die Homepage der Stadt Pulheim zur Verfügung bereit gestellt.

Hierbei ist es erforderlich, dass ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes erfolgt. Das bedeutet, dass diese Formulare bzw. Web-
Anwendungen mit der Funktion des neuen Personalausweises an die Behörde verschickt
werden können.

Zur Kontaktaufnahme und Übermittlung von Dateien klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:  Gesicherte Datenübermittlung (Öffnet in einem neuen Tab)

Um einen Widerspruch zu übermitteln verwenden Sie bitte diesen Link:
 Digitale Übermittlung eines Widerspruchs (Öffnet in einem neuen Tab)

Um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu übermitteln verwenden Sie bitte diesen Link:
 Digitale Übermittlung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid (Öffnet in einem neuen Tab)

In den Fällen der Nummer 1 und 2 sind nachfolgende Dateiformate zugelassen:

  • Word (alternativ doc, docx)
  • Excel (xls, xlsx)
  • Open Office Formate
  • PDF, PDF/A
  • Bilddatein als jpeg, tiff, bmp

Ausgeschlossen sind zip-Dateien.
Über die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten Nr. 1 und 2 werden Dateigrößen bis maximal 10 MB zugelassen.

Erläuterungen und Hinweise

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