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Stadt Pulheim

Übergang der Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete: Anträge beim Jobcenter einreichen

20.5.2022: Erwerbsfähige ukrainische Flüchtlinge sowie deren Kinder, die unter die sogenannte Massenzustromrichtlinie fallen, erhalten vorrausichtlich ab 1. Juni 2022 Sozialleistungen nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. dem Sozialgesetzbuch XII.

  • Die neu zugewanderten Ukrainerinnen und Ukrainer wurden vom Jobcenter angeschrieben und erhalten seit vergangener Woche die hierfür nötigen Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache sowie die entsprechenden Antragsunterlagen. Diese sind auch auf der Homepage der Stadt Pulheim unter  www.pulheim.de (Öffnet in einem neuen Tab) hinterlegt.

    Am Mittwoch, 25. Mai 2022, haben Anspruchsberechtigte, die ihre Anträge noch nicht eingereicht haben, die Möglichkeit, diese von 9.30 Uhr bis 14 Uhr im Gebäude des Canishofs (Rathausinnenhof) abzugeben. An diesem Tag werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters vor Ort sein. Das Jobcenter befindet sich in der Industriestraße 1 in Pulheim. Es hat montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags von 14 Uhr bis 17.00 Uhr sowie mittwochs nach Vereinbarung geöffnet. 

    Um den Übergang von der einen zur anderen Sozialleistung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten die erwerbsfähigen Leistungsempfängerinnen und -empfänger einschließlich ihrer Kinder schnellstmöglich einen Antrag auf SBGII stellen. Die Geflüchteten benötigen für die Leistungen nach dem SGB II ein deutsches Bankkonto und eine Krankenversicherung. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse, hierfür muss die Bestätigung der Mitgliedschaft in der Krankenkasse eingereicht werden.

    Die übrigen Personen verbleiben im Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB XII bzw. Asylbewerberleistungen. Auch hier werden entsprechende Informationen postalisch zugesandt.

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