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Stadt Pulheim

Stadt Pulheim fördert Dach- und Fassadenbegrünung

Nach dem Ende des Förderprogramms zu Dach- und Fassadenbegrünung vom Land NRW tritt die städtische Förderung für Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung wieder in Kraft. Insgesamt stehen etwa 10.000 Euro zur Verfügung.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Planung und Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal sowie die benötigten Materialien. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Bei Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung gilt ein Höchstsatz von 40 Euro pro Quadratmeter Vegetationsfläche. Bei einer besonders förderungswürdigen Maßnahme kann von dem Höchstsatz nach einer Einzelfallentscheidung abgewichen werden. Die Höchstgrenze pro Förderantrag beträgt 2.000 Euro. Umfassende Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zu Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren sind auf der Homepage der Stadt Pulheim unter folgendem Link eingestellt:  Förderprogramm (Öffnet in einem neuen Tab)

„Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat nicht nur den Effekt, dass die sommerliche Hitzebelastung reduziert wird. Zu den positiven Aspekten zählt beispielsweise auch, dass Regenwasser zwischengespeichert wird, was bei besonders bei Starkregenereignissen wichtig ist. Die Stadt unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit diesem Programm dabei, einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz zu leisten“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler.

Rückfragen zum Förderprogramm beantwortet Jana van Kranenbrock, Klimaschutzmanagerin der Stadt Pulheim, telefonisch unter 02238/808-642 oder per E-Mail unter  klimaschutzpulheimde.

(25. Juli 2023)

 

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