Die Begrünung von Dachflächen und Fassaden kann einen bedeutenden Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Verbesserung von Gesundheit und Umwelt leisten. Der Blick auf die vergangenen heißen Sommer zeigt, dass dringender Handlungsbedarf zur Abkühlung der Siedlungsbereiche besteht. Gemäß Berechnungen des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz könnten 1,2 Millionen Quadratmeter Dachteilfläche und damit rund 33% der gesamten Dachflächen in Pulheim, nachträglich begrünt werden und einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der klimatischen Situation leisten.
Begrünte Dächer und Fassaden vereinen eine Vielzahl positiver Wirkungen, die meist schon innerhalb kurzer Zeit wirksam werden, u.a. sind das:
- Beschattung und Kühlung bei Hitze
- Filterung der Luft
- Regenwasserrückhalt
- Lebensraum für Pflanzen und Tiere
- Energieeinsparung durch Wärmedämmung
- Schutz der Dachabdichtung
- Wertsteigerung der Immobilie
- In Kombination mit Photovoltaik (aufgeständerte PV-Anlage) wird die Effizienz der PV-Anlage durch die Kühlung gesteigert
Weiterleitung von Landesmitteln an Dritte
Die Stadt Pulheim fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung durch einen Zuschuss von 50% der als förderungswürdig anerkannten Kosten. Dies wird ermöglicht durch die Weiterleitung von Landesmitteln im Rahmen der Richtlinie "Klimawandelvorsorge in Kommunen". Förderfähig sind alle angemessenen Materialausgaben, Ausgaben für Entwurfs- und Planungsleistungen und Ausgaben für Ausführungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen mit Eigentum an der Immobilie und von ihnen Bevollmächtigte. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Förderantrag stellen, wenn ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden kann.
Ausgaben für Maßnahmen an Neubauten, für die noch keine Bauabnahme (Bauzustandsbesichtigung nach abschließen der Fertigstellung) erfolgt ist, sind nicht förderfähig.
Dachbegrünung
Gefördert werden Ausgaben für eine fachgerechte Planung und Ausführung einer Dachbegrünung sowie die benötigten Materialien.
Der Schichtaufbau des Dachsubstrates muss eine Aufbaustärke von mindestens 6 cm erreichen. Die zu begrünende zusammenhängende Dachfläche muss eine Mindestgröße von 10 m2 aufweisen. Die Fertigstellungspflege kann gefördert werden, sofern sie Bestandteil der beauftragten Dachbegrünung ist.
Maßnahmen zur Dachbegrünung auf asbesthaltigen Dachabdeckungen oder Abdichtungsbahnen bestehend aus Polyvinylchlorid (PVC-P) mit Weichmachern sind nicht zuwendungsfähig.
Fassadenbegrünung
Gefördert werden Ausgaben für eine fachgerechte Planung und Ausführung einer Begrünung an Außenfassaden und Außenmauern sowie benötigte Materialien und ggf. erforderliche Vorarbeiten.
Gefördert werden nur Rankhilfen, die einzig den Begrünungszweck erfüllen (keine Geländer, Zäune, Unterstände o. ä.). Maßnahmen zur Sanierung der Fassade oder einer bestehenden Fassadenbegrünung sind nicht zuwendungsfähig.
Wandgebundene Fassadenbegrünungen („vertikale Gärten“) sind nur dann förderfähig, wenn deren Bewässerung vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Rückhaltesystemen (Zisterne, Regensammler, Retentionsdach) erfolgt.
Bei in Eigenleistung erbrachten, fachgerechten Arbeiten sind die Materialkosten, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind, mit 50 % förderfähig. Die Miete von speziellem Werkzeug und von Arbeitsgeräten ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung jedoch nicht. Nähere Bestimmungen zu den förderfähigen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Antragstellung
1. Planung der Maßnahmen
- Skizze erstellen
- 3 Angebote einholen
- Sie müssen mit Ihrem Antrag drei Vergleichsangebote einreichen. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Direktauftrags besteht gemäß Nr. 1.1 der ANBest-P eine Mindestdokumentationspflicht, das heißt, dass zumindest die Ermittlung von Vergleichspreisen zu erfassen ist (formlose Preisermittlung). Ist dies nicht möglich oder unzweckmäßig, ist die Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahme in anderer geeigneter Weise darzulegen.
- Auftragswert bis 5.000 € netto: es kann auf allgemein, zum Beispiel im Internet, zugängliche Angebote zurückgegriffen werden (bspw. Screenshots)
- Auftragswert ab 5.000 € netto: es müssen drei Angebote vorgelegt werden
- Sie müssen das günstigste Angebot wählen.
- Sie müssen mit Ihrem Antrag drei Vergleichsangebote einreichen. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Direktauftrags besteht gemäß Nr. 1.1 der ANBest-P eine Mindestdokumentationspflicht, das heißt, dass zumindest die Ermittlung von Vergleichspreisen zu erfassen ist (formlose Preisermittlung). Ist dies nicht möglich oder unzweckmäßig, ist die Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahme in anderer geeigneter Weise darzulegen.
2. Antragstellung
- Erforderliche Unterlagen zusammenstellen:
-
- Fotodokumentation des Ausgangszustands,
- Lageplan oder aussagekräftige maßstäbliche Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann,
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, die ggf. einen Aufschluss über die Aufbaustärke der Dachbegrünung liefert,
- Nachweis der förderfähigen Kosten durch drei Angebote oder detaillierte Kostenschätzungen (Sie müssen das günstigste Angebot wählen),
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse durch einen einfachen Grundbuchauszug oder aktuellen Grundbesitzabgabebescheid,
- Vertretungsvollmacht, falls der Antrag nicht von der Person mit Eigentum an dem Gebäude gestellt wird,
- Eigentümerbeschluss bei Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Antragsformular und Datenschutzerklärung ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen
3. Bewilligungsverfahren
- Die Stadt wertet die Unterlagen aus und erteilt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid
4. Durchführung der Maßnahme
- Bis spätestens 30. Juni 2023 muss die Maßnahme fertiggestellt und alle Rechnungen bezahlt sein
5. Auszahlung nach Fertigstellung
- Nach Abschluss der Maßnahme muss ein Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen und die entstandenen Kosten vorgelegt werden. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:
-
- Rechnungsbelege in Kopie,
- eine Fotodokumentation der umgesetzten Maßnahme und die Zustimmung der Verwendung der Fotos zum Zweck der Veröffentlichung und
- ggf. Nachweis der Beauftragung der Fertigstellungspflege.
- Auszahlung der Förderung nach Prüfung der Unterlagen
Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre. In diesem Zeitraum sind das Pflegen und das Instandhalten der Begrünung sicherzustellen.
Die Förderung muss schriftlich über das von der Stadt Pulheim bereitgestellte Formular beantragt werden. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid, der die maximale Höhe des bewilligten Zuschusses angibt. Mit der Durchführung der Maßnahme darf nicht vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Stadt Pulheim erteilt unter Anwendung der Kriterien der Förderrichtlinie "Klimawandelvorsorge in Kommunen" des LANUV NRW und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) die Zuwendungsbescheide.
Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn elektronisch oder postalisch zu richten an:
Stadt Pulheim
Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
E-Mail: klimaschutzpulheimde
Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Fotodokumentation des Ausgangszustands,
- Lageplan oder aussagekräftige maßstäbliche Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann,
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, die ggf. einen Aufschluss über die Aufbaustärke der Dachbegrünung liefert,
- Nachweis der förderfähigen Kosten durch drei Angebote oder detaillierte Kostenschätzungen,
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse durch einen einfachen Grundbuchauszug oder aktuellen Grundbesitzabgabebescheid,
- Vertretungsvollmacht, falls der Antrag nicht von der Person mit Eigentum an dem Gebäude gestellt wird,
- Eigentümerbeschluss bei Wohnungseigentümergemeinschaften.
Downloads
- Antragsformular Dach- und FassadenbegrünungPDF-Datei203,47 kB
- Allgemeine Nebenbestimmungen: LandesförderbedingungenPDF-Datei136,46 kB
- Förderrichtlinie "Klimawandelvorsorge in Kommunen" LANUVPDF-Datei623,40 kB
- Pflanzliste DachbegrünungPDF-Datei432,78 kB
- Broschüre Mut zu grünen Wänden Begrünungstipps der Stadt PulheimPDF-Datei2,83 MB
Weiterführende Informationen
Ansprechperson
Kontakt
Ort
Frau Ella Schabram
Mitarbeiterin
Rathaus
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
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