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Stadt Pulheim

Veränderte Förderbedingungen für Dach- und Fassadenbegrünung

In diesem Jahr fördert die Stadt Pulheim Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung durch einen Zuschuss von 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten.

Ermöglicht wird dies durch die Weiterleitung von Landesmitteln des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Richtlinie „Klimawandelvorsorge in Kommunen“. Insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung. 

„Die vergangenen heißen Sommer haben gezeigt, wie wichtig natürliche Kühlung und Beschattung in Siedlungen ist. Mit diesem Programm unterstützt die Stadt diejenigen, die mit der Begrünung ihrer Fassaden und Dächer aktiv zum Umwelt- und Gesundheitsschutz beitragen“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler. 


Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen mit Eigentum an der Immobilie und von ihnen Bevollmächtigte. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können nach Gemeinschaftsbeschluss einen Förderantrag stellen. Förderfähig sind alle angemessenen Ausgaben für Material, für Entwurfs- und Planungsleistungen und für Ausführungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal. Es gibt keine maximale Fördersumme pro Antrag oder pro Quadratmeter. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Maßnahmen an Neubauten, für die noch keine Bauabnahme erfolgt ist. 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen bis spätestens 30. Juni 2023 fertiggestellt und alle Rechnungen bezahlt sind. Die Zweckbindungsfrist, in der die Dach- und Fassadenbegrünung gepflegt und instandgehalten werden muss, beträgt zehn Jahre. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu diesem Förderprogramm aus Landesmitteln sind unter folgendem Link zu finden:  https://www.pulheim.de/umwelt-klima-mobilitaet/foerderprogramm-dach-und-fassadenbegruenung.php (Öffnet in einem neuen Tab)

(21. März 2023)

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