Beschreibung
Antrag Briefwahlunterlagen
Unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlhelfer gesucht
Die Vorbereitungen für die am 26. September 2021 stattfindende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag laufen bereits auf Hochtouren. Neben den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an diesem Tag als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sind, sucht die Stadt Pulheim weitere helfende Hände von interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Warum und wie unterstützen?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten einen Einblick hinter die Kulissen einer Wahl, können Demokratie live erleben und leisten einen wichtigen Beitrag für die Möglichkeit freier Wahlen. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Zusätzlich unterstützen sie bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Es wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro als Aufwandsentschädigung gezahlt.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Es wird darauf geachtet, in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einzusetzen. Zudem werden vorbereitende Schulungen angeboten.
Voraussetzung für die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit ist, dass die Personen selbst wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 26. September 2021
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Lust, mitzuhelfen? Dann schnell melden!
Wer das ehrenamtliche Wahlhelferteam unterstützen möchte, kann sich telefonisch unter 02238/808-384 oder per E-Mail unter wahlenpulheimde mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen oder einfach das angehängte Onlineformular zur Anmeldung nutzen.
Wichtiger Hinweis: Alle personenbezogene Daten werden von der Stadt Pulheim ausschließlich zur Besetzung der Wahlvorstände und zur Information der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer genutzt. Sie werden unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und auf Grundlage der entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften erhoben.
Natürlich darf auch gerne die Werbetrommel für eine ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit im eigenen Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis gerührt werden.
Der Schutz der Gesundheit aller Mitwirkenden hat immer höchste Priorität. Selbstverständlich ist, dass alle im Zuge der Coronavirus-Pandemie notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen und die dann gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen vor Ort eingehalten werden.