Beschreibung
Sie können im Jugendamt die folgenden Urkunden errichten lassen:
Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft vor/nach Geburt des Kindes (erforderlich bei nicht verheirateten Eltern)
gemeinsame Sorgeerklärung vor/nach Geburt des Kindes (erforderlich bei nicht verheirateten Eltern)
Unterhaltsverpflichtungs- / Abänderungsurkunden.
Bitte erfragen Sie im Vorfeld telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.
Eine Beurkundung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.