Beschreibung
Anmeldung
Der Beginn eines selbständigen Betriebs eines bestehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung beziehungsweise einer unselbständigen Zweigstelle oder die Verlegung aus einem anderen Meldebereich ist gemäß § 14 Abs. 1 GewO der örtlich zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Ummeldung
Die Verlegung eines selbständigen Betriebs eines bestehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sowie die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1+2 GewO der örtlich zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Abmeldung
Die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit (auch aufgrund Verlegung in einen anderen Meldebezirk) ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 der GewO gleichzeitig der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Eine Abmeldung kann persönlich, schriftlich mit Formular oder formlos (per Fax oder Post) oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.