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Stadt Pulheim

Führerschein

Für folgende Führerscheinangelegenheiten können Sie die Unterlagen beim Einwohnermeldeamt einreichen, welche von dort an den Rhein-Erft-Kreis weitergeleitet werden:

Beschreibung

Führerscheinantrag

Die erforderlichen Unterlagen für Führerscheinanträge der Klassen A, A1, B, BE, C, C 1E, CE sowie für begleitetes Fahren ab 17 Jahren erfragen Sie bitte bei Ihrer Fahrschule.

WICHTIGER HINWEIS: Anträge für die Prüfung nach B196 und Folgeanträge nach B196 und B197 können Sie bei uns leider nicht stellen. Buchen Sie hierfür Ihren Termin zur Antragstellung bitte direkt beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises. Link zur Terminvergabe. (Öffnet in einem neuen Tab)

Umschreibung von alten Führerscheinen in den neuen EU-Führerschein

Die Umschreibung muss aufgrund der zu leistenden Unterschrift persönlich erfolgen. Bringen Sie bitte ein biometrisches Lichtbild mit. Der vorhandene Führerschein wird von uns eingezogen, im Gegenzug erhalten Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis, die für die Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten, gültig ist. Beachten Sie bitte, dass diese vorläufige Fahrerlaubnis nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist. Sollten Sie während der Bearbeitungszeit Ihren Führerschein für das Ausland benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt Ihrer Heimatbehörde. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für das Ausland kann seitens der Stadt Pulheim nicht ausgestellt werden.

Eine Übersicht über die entsprechend gestaffelten Umtauschfristen ist online unter https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ eingestellt.

Graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 1.1.1999):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 – 1958

19.1.2022

1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999)*:

Ausstellungsjahr                       

Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.1.2026

2002 – 2004

19.1.2027

2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 - 18.1.2013 19.1.2033

* Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Hierfür bringen Sie den Gerichtsentscheid mit, auf dessen Grundlage Ihnen der Führerschein entzogen wurde, sowie ein biometrisches Passbild. Des Weiteren muss ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt werden. Die Beantragung des Führungszeugnisses erfolgt direkt bei Abgabe der übrigen Unterlagen beim Einwohnermeldeamt.

Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Tel. 02271/83-0.

Erläuterungen und Hinweise

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