Beschreibung
Nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Hilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (mit Ausnahme der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II) und Hilfe in besonderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Krankenhilfe) kann Ihnen bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen als laufende oder einmalige Hilfe nach dem SGB XII (Nachfolgegesetz BSHG) bzw. Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.
Sofern Sie arbeitsfähig sind, bietet Ihnen diese Hilfe unter Umständen das Jobcenter
Rhein-Erft, Industriestraße 1/Ecke Venloer Straße, 50259 Pulheim, Telefon: 02238/9964100 oder Service-Center 02234/936980.
Bei Ihrer ersten Vorsprache beim Sozialamt bringen Sie bitte auf jeden Fall alle Unterlagen mit, die über Ihre und die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Ihrer Familie Auskunft geben.
Um vorherige Terminabsprache wird ausdrücklich gebeten.