Beschreibung
Der Familienpass wird auf Antrag vom Sozialamt ausgestellt.
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis und eine aktuelle Meldebescheinigung der gesamten Familie vorzulegen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Alleinerziehende
- Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kap. 1-4
- Familien mit 3 oder mehr Kindern*
- Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.
Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Für Alleinerziehende mit einem Kind gilt eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro.
*Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung (Anzahl der Kinder) werden auch SchülerInnen und Jugendliche (Auszubildende und StudentInnen sowie Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende) berücksichtigt, für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind
Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:
- Auf Eintrittsgelder für die Bäder der Stadt Pulheim 30%
- Auf Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt 30%
- Kinderausweise gebührenfrei
- Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der VHS und der Musikschule La Musica von 30%
- Schülertransport -sofern kostenpflichtig- 30% Ermäßigung
- Ermäßigung der Büchereigebühren von 30%