Inhalt anspringen

Stadt Pulheim

Brandsicherheitswache

Vorbeugender Brandschutz: Bei bestimmten Veranstaltungen und Anlässen mit erhöhter Brandgefahr muss eine Brandsicherheitswache eingerichtet werden, um im Gefahrenfall sofort eingreifen zu können.

Beschreibung

Verantwortlich für die Sicherheit der Veranstaltung ist der jeweilige Veranstalter oder der Betreiber der Einrichtung. Diese müssen auch eine Brandsicherheitswache einrichten. Da nicht alle Veranstalter in der Lage sind, eine Brandsicherheitswache selbst zu organisieren, ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Brandsicherheitswache von der örtlichen Feuerwehr gestellt wird.

Um dies frühzeitig planen zu können, ist seitens des Veranstalters das unten stehende Infodatenblatt sowie der Antrag auf Brandsicherheitswache mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgefüllt und unterschrieben an die Feuerwehr Pulheim zu senden.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Plausible Analysetool eingesetzt. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern es erfolgt dabei lediglich eine anonyme Auswertung.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)