Beschreibung
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
Der Erschließungsbeitrag wird für die Herstellung von Teileinrichtungen einer Straße wie Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Städten und Gemeinden erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind §§ 127 ff BauGB in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.