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Stadt Pulheim

Beistand / Vormundschaft

Die Beistandschaft stellt ein Angebot des Jugendamtes dar, um alleinerziehende Elternteile bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes zu unterstützen. Hierbei hat der Beistand/die Beiständin vorrangig immer das Interesse des Kindes im Blick.

Beschreibung

Die Beistandschaft handelt dabei so, wie es auch ein Rechtsanwalt/-anwältin tun würde.
Die Aufgaben der Beistandschaft umfassen also die Einkommensermittlung, Unterhaltsberechnung und Geltendmachung. Auch die Feststellung der Vaterschaft kann im Rahmen der Beistandschaft betrieben werden.
Sofern es erforderlich ist, kann auch ein Gerichtsverfahren beim Familiengericht durchgeführt werden.

Bei persönlicher Vorsprache ist eine Terminabsprache erforderlich.

Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
Das Jugendamt übernimmt die Vormundschaften, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, das Sorgerecht entsprechend für ihre Kinder auszuüben. Dabei unterscheidet man zwischen gesetzlichen und bestellten Vormundschaften.

Gesetzliche Vormundschaften treten dann ein, wenn die Mutter minderjährig ist oder wenn ein Kind adoptiert werden soll.
Bei bestellten Vormundschaften hat ein Gericht das Sorgerecht den Eltern entzogen und auf das Jugendamt übertragen.
Als Vormund fungiert das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • freepik

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