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Stadt Pulheim

Bescheinigung in Steuersachen

Beschreibung

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird immer dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Sie wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse (z. B. Erteilung einer Gaststättenkonzession) benötigt.

Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Pulheim erhebt (z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Antragstellung

Die Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise

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