Baumschutz
Baumschutz auf Baugrundstücken
Baumschutz auf Baugrundstücken
Zum Schutz des im Stadtgebiet Pulheim befindlichen Baumbestandes hat die Stadt Pulheim die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Pulheim erlassen. Darüber hinaus kann der Erhalt von Bäumen auch durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt sein.
Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ist es notwendig, den Bestand an Bäumen und Sträuchern im Stadtgebiet möglichst zu erhalten.
Darum richtet die Stadt an Bauwillige und Eigentümer von Baugrundstücken die Bitte, den zu errichtenden Baukörper nach Möglichkeit so auszurichten, dass geschützte wie ungeschützte Gehölze in die Grünflächen- bzw. Gartenplanung integriert werden können.
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Vorhandene Bäume integrieren
Vorhandene Bäume integrieren
Dazu ist es erforderlich, dass auf dem Baugrundstück vorhandene Bäume eingemessen und im Lageplan verzeichnet sind, damit sie bei der Beplanung entsprechend berücksichtigt werden können. Bekanntlich ist die Erhaltung eines älteren – womöglich einheimischen – Baumes für den Naturhaushalt von vielfach größerem Nutzen als ihn durch ein kleines Gehölz oder einen Strauch zu ersetzen.
Ist die Erhaltung eines vorhandenen Baumes bei Nutzung eines Baugrundstücks möglich, müssen während der Bauphase bestimmte Schutzvorkehrungen getroffen und Vorschriften beachtet werden: Die betroffenen Bäume müssen im Stamm-, Kronen und Wurzelbereich so geschützt und abgeschottet werden, dass sie durch Baufahrzeuge, Baubetrieb, Geräte und Baumaterialien in keiner Weise geschädigt werden können. Das bedeutet:
- einen möglichst großräumigen Schutzraum um den Baum abzäunen,
- Umwickeln des Stammes mit Schutzmaterial (Autoreifen, Holzlatten u.ä.),
- im Kronenbereich des Baumes ausschließlich mit Handschachtung arbeiten,
- Bodenaushub nicht im Wurzelbereich auftragen,
- kein Baumaterial unter der Baumkrone lagern.
Diese Empfehlungen entsprechen auch den Vorschriften "Baumschutz bei Baumaßnahmen" der DIN 18920 sowie der RAS- LP 4.
Fällung beantragen
Fällung beantragen
Für den Fall, dass die Fällung eines Baumes zur Realisierung einer Baumaßnahme unumgänglich ist, benötigen Sie dazu – sofern der Baum durch die städtische Baumsatzung geschützt ist – die Ausnahmegenehmigung der Stadt Pulheim. Diese ist formlos unter Angabe der Baumart, des Stammumfanges und des Fällgrundes beim Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz zu beantragen.
Ein nach städtebaulichen und baurechtlichen Vorgaben genehmigungsfähiges Bauvorhaben berechtigt auch zur Erlangung der erforderlichen Baumfällgenehmigung.
In der Regel ist mit der Fällgenehmigung die Auflage zu einer Ersatzpflanzung, die sich in Art und Umfang an dem zu fällenden Baum orientiert – verbunden.
Ein Hinweis für Bauherren, die nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen Garten neu anlegen: Beachten Sie zur Vermeidung späterer Differenzen mit Nachbarn bei der Pflanzung von Bäumen, Einzelsträuchern, Hecken usw. unbedingt die nach dem Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschriebenen Grenz- bzw. Mindestabstände.
Kontakt
Ort
Herr Oliver Schloeßer
Mitarbeiter
Raum 225
Rathaus
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Zeiten
Mo-Mi
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Kontakt
Ort
Herr Kai Egert
Mitarbeiter
Raum 225
Rathaus
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Zeiten
Mo-Mi
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14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
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