Förderprogramm
Die Stadt Pulheim unterstützt das Bewusstsein für die Umsetzung von nachhaltigen und stadtverträglichen Mobilitätsmaßnahmen. Mit einem eigenen Förderprogramm sollen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim beim Erwerb eines Lastenrades finanziell unterstützt werden mit dem Ziel, die Attraktivität alternativer Transportformen zu erhöhen, zum Ein- oder Umstieg zu motivieren und damit den Kfz-Bestand mit emissionsstarken Auswirkungen zu verringern.
Anträge zur Kaufförderung können von Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Pulheim eingereicht werden.
Was ist förderfähig?
Förderfähig ist der Erwerb eines fabrikneuen zwei- oder dreirädrigen Lastenrades, welches mehr Ladevolumen und -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann.
Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Nutzlast muss gelten:
- Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer
Außerdem muss eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad oder
- Eignung zur Beförderung von Personen, die über acht Jahre alt sind.
Versandkosten, Rabatte und Zubehör sind nicht förderfähig. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie im Downloadbereich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird mit einem einmaligen Zuschuss von maximal 30% gezahlt. Bei E-Lastenrädern beträgt dieser höchstens 1.500 Euro und bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung maximal 800 Euro.
Das Fördervolumen beträgt im Jahr 2024 insgesamt 20.000 Euro und 22.500 Euro im Jahr 2025. Nach vollständiger Ausschöpfung endet die Fördermöglichkeit.
Wie beantrage ich die Förderung?
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit dem Angebot eines Fachhändlers per Mail an mobilpulheimde
Die Prüfung der eingehenden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang bei der Stadt Pulheim.
Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses der Antragsunterlagen erhält die bzw. der Antragsstellende eine vorläufige Förderzusage. Erst nach Vorlage der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises (Quittungsbeleg, Kontoauszug oder Kaufbeleg) wird der endgültige Bewilligungsbescheid erteilt und der ermittelte Förderbetrag ausgezahlt. Dementsprechend hat die bzw. der Antragsstellende in finanzielle Vorleistung zu gehen.
Die Rechnungskopie muss auf die antragstellende Person ausgestellt sein.