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Stadt Pulheim

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

Begrünte Dächer und Fassaden senken die Hitzebelastung im Sommer und verbessern die Abflusssituation bei extremen Niederschlagsereignissen.

Die Förderrichtlinie für 2024 ist noch nicht in Kraft. Anträge können noch nicht gestellt werden.

Für das Jahr 2024 soll die Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung wieder aufgelegt werden. Wann diese kommen wird ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau zu sagen.


Die Begrünung von Dachflächen und Fassaden kann einen bedeutenden Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Verbesserung von Gesundheit und Umwelt leisten. Der Blick auf die vergangenen heißen Sommer zeigt, dass dringender Handlungsbedarf zur Abkühlung der Siedlungsbereiche besteht. Gemäß Berechnungen des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz könnten 1,2 Millionen Quadratmeter Dachteilfläche und damit rund 33% der gesamten Dachflächen in Pulheim, nachträglich begrünt werden und einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der klimatischen Situation leisten.

Begrünte Dächer und Fassaden vereinen eine Vielzahl positiver Wirkungen, die meist schon innerhalb kurzer Zeit wirksam werden, u.a. sind das:

  • Beschattung und Kühlung bei Hitze
  • Filterung der Luft
  • Regenwasserrückhalt
  • Lebensraum für Pflanzen und Tiere
  • Energieeinsparung durch Wärmedämmung
  • Schutz der Dachabdichtung
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • In Kombination mit Photovoltaik (aufgeständerte PV-Anlage) wird die Effizienz der PV-Anlage durch die Kühlung gesteigert

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Verbraucherzentrale NRW
  • Verbraucherzentrale NRW

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