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Stadt Pulheim

Stichwahl am 27. September 2020: Immer gut informiert

18.9.2020: Wenn am Sonntag, 27. September 2020, die Stichwahlen für das Bürgermeisteramt und Landratsamt stattfinden, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger wieder bequem von zuhause oder unterwegs informieren.

  • Schnellmeldungen und Ergebnisse am Wahlabend wieder online abrufbar

    Über den Link https://wahlen.kdvz-frechen.de/kdvz/kw2020/05362036/html5/index.html sind ab voraussichtlich kurz nach 18 Uhr die ersten Schnellmeldungen und Ergebnisse abrufbar. Zusätzlich erhalten die Abonnentinnen und Abonnenten des städtischen Newsletters am Abend der Stichwahl in bewährter Weise Informationen per E-Mail. 

    Das Kultur- und Medienzentrum der Stadt Pulheim wird ab 17.30 Uhr zum Treffpunkt für Ratsmitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Teilnehmerzahl beschränkt. Für Gäste steht wieder ein begrenztes Kontingent an Plätzen zur Verfügung. Die Registrierung erfolgt beim Einlass. Auf der Veranstaltungsfläche gelten Maskenpflicht und die Abstandsregelungen sowie Hygienevorschriften der Corona-Schutzverordnung.

    Die Briefwahlunterlagen werden ab sofort per Post versandt. Die Bürgerinnen und Bürger, die bereits bei der Kommunalwahl vor einer Woche ihre Stimme per Briefwahl – auch persönlich im Wahlbüro im Rathaus - abgegeben haben, erhalten die Unterlagen ohne weitere Anforderung. Diese Wählerinnen und Wähler können auch im Rathaus ab Montag, 21. September 2020, ihre Briefwahl persönlich vornehmen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Unterlagen bereits erhalten haben und mit ins Wahlbüro bringen.  

    Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am vergangenen Sonntag in einem Wahllokal abgegeben haben, können noch Briefwahl beantragen. Dies kann per E-Mail an wahlenpulheimde erfolgen. Sie haben außerdem ebenfalls die Möglichkeit, ihre Briefwahl ab Montag, 21. September 2020, unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres des Personalausweises persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dann ist ein vorheriger Antrag nicht notwendig.   

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