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Stadt Pulheim

Gut zu wissen: Wann greift das neue Notvertretungsrecht bei Ehepaaren?

18.4.2023: Ein Unfall oder eine unerwartete Erkrankung können dazu führen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Ist die betroffene Person in dieser Situation nicht mehr in der Lage, eine Vollmacht zu erteilen, muss über das Amtsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

  • Wie ist der weitere Ablauf eines Betreuungsverfahrens, und was bedeutet das für Angehörige? 

    Am Mittwoch, 26. April 2023, referiert Bernd Löffler, Leiter der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises, über das neue, zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht. Um 16.30 Uhr gibt er im kleinen Saal des Kultur- und Medienzentrums, Steinstraße 15, einen anschaulichen und praxisnahen Überblick, welchen Herausforderungen und Aufgaben sich Familienangehörige stellen müssen, die eine Betreuung übernehmen wollen. Dabei führt er Interessierte auch in das neue Ehegattennotvertretungsrecht ein, bei dem Ehegatten auch ohne Vollmacht unter bestimmten Voraussetzungen füreinander Entscheidungen treffen dürfen. 

    Eine Anmeldung für dieses kostenfreie Vortragsangebot ist nicht erforderlich. Für weitere Informationen steht Barbara Vollmer, Seniorenbeauftragte der Stadt Pulheim, unter der Rufnummer 02238/808-186 zur Verfügung.

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