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Stadt Pulheim

Zweifache Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung

6.12.2023: Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger ist gefragt – und das gleich doppelt. Aktuell führen sowohl die Bundesnetzagentur als auch das Eisenbahn-Bundesamt eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

  • Das Eisenbahn-Bundesamt bietet die Gelegenheit, sich zum Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes zu äußern. Dieser wurde vor kurzem als Entwurf vorgelegt. Bis zum 2. Januar 2024 kann die Öffentlichkeit eine Rückmeldung dazu abgeben. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite  www.laermaktionsplanung-schiene.de (Öffnet in einem neuen Tab) freigeschaltet. Im Frühjahr 2023 gab es bereits eine Gelegenheit zur öffentlichen Mitsprache an diesem Projekt, die mehr als 11.000 Bürgerinnen und Bürger wahrnahmen. Über eine interaktive Kartenanwendung konnten Orte angegeben werden, an denen man sich durch Schienenlärm gestört fühlt. Die Umfrageergebnisse wurden in die Planungen miteinbezogen. Nun können Interessierte den entstandenen Entwurf des Lärmaktionsplans einsehen und bewerten.  

    Eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft das Thema Ultranet: Die Bundesnetzagentur hat die Unterlagen für den Abschnitt C (Osterath – Rommerskirchen) veröffentlicht. Diese Stromtrasse tangiert in Randlage westlich von Stommeln auch das Pulheimer Stadtgebiet. Die Unterlagen dazu können im Internet unter  www.netzausbau.de/vorhaben2-c (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden. Bis 19. Januar 2024 haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, eine Stellungnahme zu der Offenlage einzureichen.  

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