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Stadt Pulheim

Öffentlichkeit kann sich zu Straßenlärm äußern

20.12.2023: Wer unter zu lautem Straßenverkehr vor seiner Haustür leidet, hat nun die Gelegenheit, dieser Belastung aktiv entgegenzuwirken. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Pulheim geht in die vierte Runde.

  • Vom 20. Dezember 2023 bis 1. Februar 2024 können Bürgerinnen und Bürger erneut Einsicht in die Lärmkarten des gesamten Stadtgebietes nehmen und konkrete Vorschläge zur Lärmreduzierung unterbreiten. Mit dieser Maßnahme beginnt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für den vierten Lärmaktionsplan der Stadt Pulheim. 

    In einem Turnus von fünf Jahren veröffentlicht das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) umfassende Lärmkarten, in denen die aktuelle Lärmsituation vor Ort dargestellt wird. Diese Kartierungen bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden. Sie sind außerdem ein wichtiges Instrument der Lärmvorsorge. Durch die Integration der Lärmkarten in städtische Bau- und Planungsmaßnahmen können Lärmprobleme im Vorfeld vermieden werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit spielt dabei eine entscheidende Rolle. 

    Diese erfolgt in zwei Phasen: Zunächst können die Bürgerinnen und Bürger Hinweise auf ein lokales Lärmproblem geben und Ideen zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen. Die Anregungen werden ausgewertet und bei der Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans durch die Stadtverwaltung berücksichtigt. Schließlich wird der Planungsentwurf veröffentlicht und kann im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals kommentiert werden. 

    Verkehrsplanung aktiv mitgestalten

    Grundsätzlich hat jede Person oder Einrichtung die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Die Lärmkarten aller Stadtteile sind auf der Internetseite der Stadt Pulheim unter folgendem Link zu finden:  https://www.o-sp.de/pulheim/plan?pid=77630 (Öffnet in einem neuen Tab).

    Zu beachten ist, dass sich diese Planungen ausschließlich mit Lärm befassen, der aufgrund von Straßenverkehr entsteht. Umgebungslärm durch Industrie, Schienen- und Flugverkehr sowie alle Arten von Freizeitlärm wie Kirchenglocken, Sirenen oder spielende Kinder sind nicht Gegenstand des Aktionsplans. 

    Ziel der regelmäßigen Überprüfung aller bestehenden Lärmaktionspläne ist es, den Straßenlärm für die Einwohnerinnen und Einwohner auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. 

    Auf Youtube bietet das Video „Die Lärmaktionsplanung erklärt“ für alle Interessierten eine verständliche und anschauliche Darstellung der themenspezifischen Grundlagen:  https://www.youtube.com/watch?v=lUcLXajyhR0&t=112s (Öffnet in einem neuen Tab)

    Weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gibt es außerdem im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:  https://www.umgebungslaerm.nrw.de/ (Öffnet in einem neuen Tab). Im Lärmkartenviewer NRW können alle Lärmkarten der vierten Runde für Nordrhein-Westfalen angesehen werden:  https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ (Öffnet in einem neuen Tab). Die hier hinterlegten Lärmkarten sind die Basis der vorliegenden Beteiligung der Stadt Pulheim.

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