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Stadt Pulheim

Regelungen während der Karnevalstage

23.2.2022: Die fünfte Jahreszeit startet morgen in den Straßenkarneval. Obwohl schon wieder einiges möglich ist, sind nach wie vor besondere Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu beachten.

  • So gilt für die Gastronomie grundsätzlich weiterhin die 2G-plus-Regel: Zutritt haben nur Geimpfte mit einem tagesaktuellen Bürgertest oder einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Gäste mit einer Booster-Impfung benötigen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung keinen zusätzlichen Testnachweis. 

    Darüber hinaus sollten beim Spaß an d´r Freud die bekannten Hygieneregeln grundsätzlich eingehalten werden.

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