Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie lange im Voraus kann die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen?
Frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin kann die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt?
Haben beide Partner*innen die deutsche Staatsangehörigkeit müssen jeweils folgende Unterlagen beigebracht werden:
- vollständig ausgefüllte Vollmacht (Vordruck ist zum Download verfügbar)
- Kopie des gültigen Ausweisdokuments (i.d.R. Personalausweis)
- erweiterte Meldebescheinigungen (neben dem Wohnsitz gehen daraus auch die Staatsangehörigkeit und der Familienstand hervor)
- aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (dieser kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches auch die Geburt beurkundet hat)
Bei Vorehen ist zudem ein aktueller Auszug aus dem Eheregister mit entsprechendem Auflösungsvermerk vorzulegen (dieser kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches auch die Ehe beurkundet hat)
Sofern einer der Partner*innen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder bei Rückfragen, empfiehlt es sich, vorab telefonisch Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.
Kann die Eheschließung in einem beliebigen Standesamt angemeldet werden?
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt des Wohnsitzes von einem der Partner*innen. Die Eheschließung selbst kann dann auf Wunsch des Brautpaares auch bei einem anderen Standesamt stattfinden. Die Unterlagen würden in diesem Fall entsprechend weitergeleitet.
Müssen beide Partner persönlich zur Anmeldung erscheinen?
Das Paar meldet die beabsichtigte Trauung persönlich beim Standesbeamten an. Ist einer der Beteiligten verhindert, soll er/sie eine schriftliche Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung der/des Partnerin/Partners mitbringen. Den Vordrucke hierfür erhalten Sie beim Standesamt Pulheim oder als Download.
Wieviele Personen dürfen an der Trauzeremonie im Canishof teilnehmen?
Neben dem Brautpaar, maximal zwei Trauzeugen und einem Fotografen, können bis zu zehn Gäste im Trauzimmer Platz finden. Mehr Personen sind aus Gründen des Brandschutzes in diesen Räumlichkeiten leider nicht gestattet. Hunde dürfen zur Trauzeremonie mitgebracht werden, dies sollte jedoch vorab bei der Standesbeamtin angemeldet werden.
Welche Unterlagen müssen beigebracht werden, um eine Geburt anzuzeigen und beurkunden zu lassen?
Für die Anzeige der Geburt werden folgende Unterlagen benötigt:
- Hebammenbescheinigung oder Arztbericht
- Mutterpass
- Untersuchungsheft
- gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- bei eingebürgerten Deutschen die Einbürgerungsurkunde
- bei Spätaussiedlern/Vertriebenen die Spätaussiedlerbescheinigung/den Vertriebenenausweis inkl. Registrierschein, ggfls. auch die Namensänderungsbescheinigung
Zusätzlich benötigen wir bei verheirateten Eltern:
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen,
wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher
Zusätzlich benötigen wir bei unverheirateten Eltern:
- je Elternteil eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch,
wenn ein oder beide Elternteile im Ausland geboren wurden, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher
- die Vaterschaftsanerkennungsurkunde mit entsprechender Zustimmungsurkunde der Mutter und, wenn gemeinsames Sorgerecht vorliegt, die Urkunde über die Sorgerechtserklärung
Zusätzlich benötigen wir bei geschiedenen oder verwitweten Eltern:
- einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
bei Eheschließung im Ausland die internationale Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil/die Sterbeurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher
Welche Unterlagen müssen beigebracht werden, um einen Sterbefall anzuzeigen und beurkunden zu lassen?
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
- Geburtsurkunde und Personalausweis der verstorbenen Person
- Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- ggf. Eheurkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten, Nachweis über Scheidungsurteil
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus
- ggf. Beerdigungsschein
Kann ich meinen Namen ändern lassen?
In folgenden Angelegenheiten helfen wir Ihnen gerne weiter:
- nach einer Eheschließung des Sorgeberechtigten soll ein Kind aus einer vorherigen Beziehung den neuen Familiennamen erhalten
- nach einer Scheidung möchten Sie Ihren Geburtsnamen oder den früher geführten Namen wieder annehmen
- Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen
- nach einer Einbürgerung möchten Sie Ihre Vor- und Nachnamen der deutschen Schreibweise angleichen
Da die Voraussetzungen sich in jedem Einzelfall unterscheiden können, wird hier auf eine Darstellung der einzureichenden Unterlagen verzichtet. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.
Die Namensänderung wird wirksam, wenn sie durch das zuständige Standesamt förmlich entgegen genommen wird.