Nachtragshaushalt 2020
Der Nachtragshaushalt 2020 wurde gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 in der Fassung vom 14.04.2020, in Kraft getreten am 15.04.2020, am 19.05.2020 vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Pulheim beschlossen.
Die Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2020 erfolgte im Amtsblatt Nr. 42/2020 des Rhein-Erft-Kreises vom 26.06.2020.