Eine besondere Anerkennung für engagierte Menschen
In Pulheim engagieren sich überdurchschnittlich viele Menschen ehrenamtlich.
Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit hat der Rat in seiner Sitzung am 6. November 2018 entschieden, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Pulheim zum 6. Februar 2019 einzuführen.
Sie ist ein sichtbares Zeichen des Dankes für das freiwillige Engagement und mit verschiedenen Vergünstigungen verbunden.
„Die Stadt möchte das Engagement für zeitlich überdurchschnittlich geleistete, unentgeltliche Freiwilligenarbeit würdigen und honorieren.“
- Frank Keppeler, Bürgermeister -
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist eine Plastikkarte, wie Sie sie als Bank- oder Mitgliedskarte für die Brieftasche kennen. Sie erhalten die Karte kostenlos bei der Stadt Pulheim für Ihr besonderes ehrenamtliches Engagement im Stadtgebiet Pulheim.
Entdecken Sie im Alltag am Eingang oder Kassenbereich einer öffentlichen oder privaten Einrichtung innerhalb Nordrhein-Westfalens den Hinweis „Ehrensache“, erhalten Sie dort bei Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte attraktive Vergünstigungen.
Ihre Vorteile durch die Ehrenamtskarte
Durch die Ehrenamtskarte erhalten Sie in den beteiligten Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art.
Unter dem unten angegebenen Link können Sie das Verzeichnis sämtlicher Vergünstigungen in Pulheim und NRW abrufen. Der Katalog wird ständig erweitert, neue Vergünstigungspartner werden regelmäßig angeworben.
Übersicht Vergünstigungen
Voraussetzungen
Die Ehrenamtskarte erhält, wer
- mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden/Jahr freiwillige, ehrenamtliche Arbeit leistet,
- mit seinem ehrenamtlichen Engagement das Gemeinwohl unterstützt,
- bereits mindestens 2 Jahre ehrenamtlich tätig gewesen ist,
- das ehrenamtliche Engagement in Pulheim ausübt,
- seine ehrenamtliche Tätigkeit ausschließlich für Dritte und ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung leistet, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht.
Grundsätzlich können auch Ehrenamtliche im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr oder des Rettungsdienstes die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Die reinen Bereitschaftszeiten zählen jedoch nicht zum notwendigen Stundenkontingent. Auch politisches Engagement kann ausgezeichnet werden.
Wie beantragen Sie die Karte?
ür die Ehrenamtskarte füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen der Stadt Pulheim aus. Sollten Sie Ihren durchschnittlich mindestens fünfstündigen zeitlichen Aufwand pro Woche bei mehr als einer Trägerorganisation leisten, füllen Sie bitte für jede Organisation ein eigenes Formular aus und reichen Sie die unterschriebenen Bewerbungsformulare und Bestätigungen zusammen ein.
Den Bewerbungsbogen können Sie sich unten auf dieser Seite als PDF-Datei herunterladen (wenn Sie das Formular mit einem geeigneten Programm, z. B. Adobe Acrobat Reader, öffnen, können Sie es vor dem Druck ausfüllen).
Entsprechende Vordrucke liegen außerdem an der Information im Rathaus-Foyer, im Einwohnermeldeamt, im Sozialamt und im Bildungsbüro aus.
Ihre Bewerbung können Sie ganzjährig stellen.
Nachdem Ihre Bewerbung von uns geprüft wurde, wird Ihnen die Karte zugeschickt. Die ersten Karten wurden Ende Mai 2019 ausgegeben.
Wo und wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?
Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb Ihres Wohngebietes. Unter www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache können Sie das schon vorhandene Verzeichnis sämtlicher Vergünstigungen in Pulheim und NRW abrufen. Der Katalog wird ständig erweitert, neue Vergünstigungspartner werden regelmäßig angeworben.
Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit von zwei Jahren. Sie würdigt bereits erbrachtes Engagement im Ehrenamt, so dass eine Rückgabe der Karte nicht erforderlich ist. Der letzte Gültigkeitsmonat ist auf der Karte angegeben. Nach Ablauf können Sie selbstverständlich erneut eine Ehrenamtskarte beantragen.
Erst mit Ihrer Unterschrift in Verbindung mit Ihrem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte ihre Gültigkeit.
Die App zur Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb Ihres Wohngebietes. Unter www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache können Sie das schon vorhandene Verzeichnis sämtlicher Vergünstigungen in Pulheim und NRW abrufen. Der Katalog wird ständig erweitert, neue Vergünstigungspartner werden regelmäßig angeworben.
Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit von zwei Jahren. Sie würdigt bereits erbrachtes Engagement im Ehrenamt, so dass eine Rückgabe der Karte nicht erforderlich ist. Der letzte Gültigkeitsmonat ist auf der Karte angegeben. Nach Ablauf können Sie selbstverständlich erneut eine Ehrenamtskarte beantragen.
Erst mit Ihrer Unterschrift in Verbindung mit Ihrem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte ihre Gültigkeit.
Werden Sie Partnerin oder Partner
Um den Ehrenamtlichen ein vielfältiges Angebot bieten zu können, werben wir laufend Vergünstigungsgeberinnen und -geber an.
Welche Vorteile haben Sie als Vergünstigungsgeberin oder -geber:
- Die Ehrenamtskarte dient als Marketinginstrument, das für positive Kommunikation sorgt.
- Steigerung des Bekanntheitsgrades auch außerhalb von Pulheim.
- Die Veröffentlichung aller Anbieterinnen und Anbieter auf der Internetseite des Landes NRW und der Stadt Pulheim dient als weitere Werbeplattform.
- Die Erschließung neuer Kundenkreise wird gefördert.
- Die Beteiligung ist – abgesehen von der Vergünstigung – kostenlos. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
Möchten Sie selbst Vergünstigungen anbieten, so nutzen Sie dazu bitte das folgende Formular (wenn Sie das Formular mit einem geeigneten Programm, z. B. Adobe Acrobat Reader, öffnen, können Sie es vor dem Druck ausfüllen):
Downloads
Wer bietet welche Vergünstigungen?
Kontakt
Ort
Frau Katrin Ulbricht
Mitarbeiterin (Ehrenamtskoordinatorin in der Flüchtlingshilfe)
Raum 1.05 Rathauscenter
Rathaus-Center
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Zeiten
Mo-Mi
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr
08.30 Uhr – 12.00 Uhr