Inhalt anspringen

Stadt Pulheim

Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Mist gebaut? Was ausgefressen? Von der Polizei festgenommen worden? Jetzt die Anklage geschickt bekommen? Vielleicht habt Ihr oder haben Eure Eltern jetzt viele offene Fragen:

Aber Fragen sind schon da:

  • Was kommt auf mich zu?
  • Wo finde ich Beratung und Hilfe?
  • Welche Pflichten und Rechte habe ich eigentlich? 
  • ...

Beratung und Hilfe findet Ihr/ finden Sie bei uns und Eure/ Ihre Fragen können wir zusammen klären.

Wir sind ein Spezialdienst beim Jugendamt; bei uns stehst Du/ Ihr im Vordergrund und nicht die Tat, die Dir/ Ihnen zur Last gelegt wird. Wir werden immer informiert, wenn gegen Jugendliche oder Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Ob eine Anzeige wegen Diebstahl, Körperverletzung oder eines anderen Tatvorwurfs, Stress mit den Eltern, mit der Schule, ob Probleme mit Schulden oder mit Drogen - wir unterstützen junge Menschen in schwierigen Situationen und sind Ansprechpartner für ihre Eltern. Wir begleiten und beraten vor, während und nach einem Jugendstrafverfahren und unsere Teilnahme und Darstellung der pädagogischen Aspekte ist fester Bestandteil einer jeden Verhandlung am Jugendgericht.

Wir arbeiten auch vorbeugend, damit es erst gar nicht so weit kommt. Wir informieren und beraten Jugendliche, Heranwachsende, Eltern, Schulen und andere Einrichtungen in Fragen der präventiven Jugendhilfe.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • freepik

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Plausible Analysetool eingesetzt. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern es erfolgt dabei lediglich eine anonyme Auswertung.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)