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Stadt Pulheim

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Lärmaktionsplan der Stufe IV gemäß § 47 BlmSchG für die Stadt Pulheim

Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Lärmaktionsplans der Stufe IV der Stadt Pulheim

Erster Verfahrensschritt:

In seiner Sitzung am 29.11.2023 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Lärmaktionsplans der Stufe IV durchzuführen.

Gemäß § 47d BImSchG sollen Gemeinden oder die zuständigen Behörden im Anschluss an die strategische Lärmkartierung, Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten.

Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.

Da die Stadt Pulheim die Öffentlichkeit bereits möglichst frühzeitig in die Bewertung der Lärmsituation einbinden möchte, kann in einer ersten Phase in der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 01.02.2024 Einsicht in die vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten genommen werden.

Vorschläge für die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie können unterbreitet werden. Diese Anregungen können in einen von der Verwaltung erarbeiteten Lärmaktionsplanentwurf einfließen, welcher dann im Rahmen einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt wird.

Die Lärmkarten stehen unter  https://www.o-sp.de/pulheim/plan?pid=77630 (Öffnet in einem neuen Tab) zum Download zur Verfügung und liegen während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Einsicht aus.

Die vorgenannten Planunterlagen sind auch ab dem 12.12.2023 auch auf der Internetseite der Stadt Pulheim ( www.pulheim.de (Öffnet in einem neuen Tab)) unter Bauen & Wohnen → Bauleitplanung → Aktuelle Bauleitplanverfahren – Lärmaktionsplan der Stufe IV einzusehen.

Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an  dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).

Auf Youtube bietet das Video „Die Lärmaktionsplanung erklärt“ für alle Interessierten eine verständliche und anschauliche Darstellung der themenspezifischen Grundlagen:  https://www.youtube.com/watch?v=lUcLXajyhR0&t=112s (Öffnet in einem neuen Tab)

Aktueller Verfahrensstand:

Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanentwurfes der Stufe IV der Stadt Pulheim gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

In seiner Sitzung am 13.03.2024 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, den Entwurf der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanes der Stufe IV gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Pulheim öffentlich auszulegen. Gemäß § 47d BImSchG sollen Gemeinden oder die zuständigen Behörden im Anschluss an die strategische Lärmkartierung, Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten.

Ziel dieser Aktionspläne ist es, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen einer Auslegung. 

Der Entwurf der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanes der Stufe IV der Stadt Pulheim liegt in der Zeit vom  27.03.2024 bis einschließlich 24.04.2024 aus. 

Vorschläge für die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie können unterbreitet werden. Die Anregungen aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Absatz 3 sind nach Prüfung in den erarbeiteten Lärmaktionsplanentwurf eingeflossen, welcher nun im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt wird.

Der Entwurf der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanentwurfes der Stufe IV der Stadt Pulheim steht unter   https://www.o-sp.de/pulheim/plan?pid=77630 (Öffnet in einem neuen Tab) zum Download zur Verfügung und liegt während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Einsicht aus. Ein wichtiger Grund für eine längere Auslegungsfrist liegt nicht vor.

Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an  dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).

Auf Youtube bietet das Video „Die Lärmaktionsplanung erklärt“ für alle Interessierten eine verständliche und anschauliche Darstellung der themenspezifischen Grundlagen:  https://www.youtube.com/watch?v=lUcLXajyhR0&t=112s (Öffnet in einem neuen Tab)

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