Lärmaktionsplan der Stufe IV gemäß § 47 BlmSchG für die Stadt Pulheim
Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Lärmaktionsplans der Stufe IV der Stadt Pulheim
Erster Verfahrensschritt:
In seiner Sitzung am 29.11.2023 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Lärmaktionsplans der Stufe IV durchzuführen.
Gemäß § 47d BImSchG sollen Gemeinden oder die zuständigen Behörden im Anschluss an die strategische Lärmkartierung, Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten.
Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.
Da die Stadt Pulheim die Öffentlichkeit bereits möglichst frühzeitig in die Bewertung der Lärmsituation einbinden möchte, kann in einer ersten Phase in der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 01.02.2024 Einsicht in die vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten genommen werden.
Vorschläge für die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie können unterbreitet werden. Diese Anregungen können in einen von der Verwaltung erarbeiteten Lärmaktionsplanentwurf einfließen, welcher dann im Rahmen einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt wird.
Die Lärmkarten stehen unter https://www.o-sp.de/pulheim/plan?pid=77630 (Öffnet in einem neuen Tab) zum Download zur Verfügung und liegen während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Einsicht aus.
Die vorgenannten Planunterlagen sind auch ab dem 12.12.2023 auch auf der Internetseite der Stadt Pulheim ( www.pulheim.de (Öffnet in einem neuen Tab)) unter Bauen & Wohnen → Bauleitplanung → Aktuelle Bauleitplanverfahren – Lärmaktionsplan der Stufe IV einzusehen.
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Auf Youtube bietet das Video „Die Lärmaktionsplanung erklärt“ für alle Interessierten eine verständliche und anschauliche Darstellung der themenspezifischen Grundlagen: https://www.youtube.com/watch?v=lUcLXajyhR0&t=112s (Öffnet in einem neuen Tab).
Aktueller Verfahrensstand:
Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanentwurfes der Stufe IV der Stadt Pulheim gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
In seiner Sitzung am 13.03.2024 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, den Entwurf der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanes der Stufe IV gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Pulheim öffentlich auszulegen. Gemäß § 47d BImSchG sollen Gemeinden oder die zuständigen Behörden im Anschluss an die strategische Lärmkartierung, Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten.
Ziel dieser Aktionspläne ist es, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen einer Auslegung.
Der Entwurf der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanes der Stufe IV der Stadt Pulheim liegt in der Zeit vom 27.03.2024 bis einschließlich 24.04.2024 aus.
Vorschläge für die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie können unterbreitet werden. Die Anregungen aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Absatz 3 sind nach Prüfung in den erarbeiteten Lärmaktionsplanentwurf eingeflossen, welcher nun im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt wird.
Der Entwurf der Fortschreibung des Konzeptes des Lärmaktionsplanentwurfes der Stufe IV der Stadt Pulheim steht unter https://www.o-sp.de/pulheim/plan?pid=77630 (Öffnet in einem neuen Tab) zum Download zur Verfügung und liegt während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Einsicht aus. Ein wichtiger Grund für eine längere Auslegungsfrist liegt nicht vor.
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Auf Youtube bietet das Video „Die Lärmaktionsplanung erklärt“ für alle Interessierten eine verständliche und anschauliche Darstellung der themenspezifischen Grundlagen: https://www.youtube.com/watch?v=lUcLXajyhR0&t=112s (Öffnet in einem neuen Tab).
Brauweiler
BP 52 Brauweiler 1302, Bereich: Am Bergerhof
Ziel der Planung ist die Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss der vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52 Brauweiler 1302 sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Absatz 1 an dieser vereinfachten Änderung im Bereich: Am Bergerhof.
Sitzung Planungsausschuss vom 20.04.2021, Vorlagen-Nr.: 86/2021.
Durch die geplante Änderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 52 Brauweiler nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 52 Brauweiler 1302“. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 Brauweiler behalten weiterhin Gültigkeit.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs nebst Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021.
Sitzung des Planungsausschusses vom 06.10.2021, Vorlagen Nr. 322/2021
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 Brauweiler 1302 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Verfahrensstand:
Sitzung des Planungsausschusses Termin: 30.03.2022, Vorlagen-Nr. 62/2022
- Satzungsbeschluss
Aktueller Verfahrensstand:
Bekanntmachung der Stadt Pulheim vom 13.07.2022 über das Inkrafttreten der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 Brauweiler 1302
Bereich: Am Bergerhof
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
In seiner Sitzung am 05.04.2022 hat der Rat der Stadt Pulheim gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist sowie § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 Brauweiler 1302 für den o. a. Bereich als Satzung beschlossen.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 31-2022 vom 19.07.2022.
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808-135
E-Mail: christoph.broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP 65 Brauweiler, 2. Änderung, Bereich: Donatusstraße
Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für eine Grillhütte.
Aktueller Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, Sitzung des Umweltausschusses am 29.11.2017 und des Planungsausschusses am 05.12.2017
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 31.01.2018 bis einschließlich 23.02.2018.
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808135, E-Mail: christoph.broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie demnächst hier.
BP Nr. 119 Teil B Brauweiler - Bereich: Abtei-Quartier/Rosenhügel/Bernhardstraße
Ziel der Planung bleibt weiterhin die Überarbeitung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung einzelner Nachverdichtungspotenziale, die Anpassung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Überarbeitung und teilweise Änderung der festgesetzten Gebietstypen nach der Baunutzungsverordnung.
Aktueller Verfahrensstand: Auslegungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, UPA-Sitzung vom 25.08.2020 Vorlagen Nr. 58//2020. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 27.03.2019 bis 18.04.2019 einschließlich.
Gemäß Beschluss vom 25.08.2020 erfolgte die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 119 Teil B Brauweiler gemäß § 13a BauGB sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 119 Teil B Brauweiler und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und § 4 Abs. 2 BauGB.
- Bebauungsplan der Innenentwicklung -
Bereich: Abtei-Quartier / Rosenhügel / Bernhardstraße
Der in seinem Geltungsbereich geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 Teil B Brauweiler wurde im Zeitraum vom 19.05.2021 bis einschließlich 22.06.2021 öffentlich ausgelegt.
Sitzung des Planungsausschusses vom 06.10.2021, Vorlagen Nr. 323/2021
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), den Bebauungsplan Nr. 119 Teil B Brauweiler als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634,) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, als Bestandteil des Bebauungsplanes.
2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Aktueller Verfahrensstand:
Sitzung des Rates der Stadt Pulheim vom 03. November 2021,
Vorlagen-Nr. 323/2021
Bekanntmachung der Stadt Pulheim vom 13.07.2022 über das Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 119 Teil B Brauweiler
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) -
Bereich: Abtei-Quartier / Rosenhügel / Bernhardstraße
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
In seiner Sitzung am 03.11.2021 hat der Rat der Stadt Pulheim gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), den Bebauungsplan Nr. 119 Teil B Brauweiler als
Satzung beschlossen.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 31-2022 vom 19.07.2022.
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808135, christoph.broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
VEP Nr. 140 Brauweiler (Umgestellt: PA 07.12.2022) BP Nr. 140 Brauweiler - Bereich: Donatusprojekt / Helmholtzstraße
Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bebauungskonzeptes zu schaffen, welches für den Geltungsbereich eine integrative Wohnnutzung in Form von Geschosswohnungsbauten in Kombination mit weiteren Nutzungen vorsieht.
Gemäß Beschluss vom 25.08.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 Brauweiler sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Absatz 1 BauGB an diesem Bebauungsplan der Innenentwicklung Bereich: Donatusprojekt / Helmholtzstraße
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 08.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021.
Aktueller Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB, UPA-Sitzung vom 25.08.2020 Vorlagen Nr. 17/2020
Aktueller Verfahrensstand: Planungsausschuss Termin 07.12.2022
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Umstellung des Planverfahrens in ein Verfahren nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorhabenbezogener Bebauungsplan – VEP ) beschlossen. Der bisherige Bebauungsplan Nr. 140 Brauweiler erhält die Bezeichnung VEP Nr. 140 Brauweiler.
Weiterhin hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, den Entwurf des VEP Nr. 140 Brauweiler sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 140 Brauweiler (Planzeichnungen: Blatt 1 und Blatt 2), die textlichen Festsetzungen (Stand: November 2022), einschließlich des Entwurfes der Begründung (Stand: November 2022), die Übersichtskarte zum Geltungsbereich des VEP Nr. 140 Brauweiler, Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB, ein städtebaulicher Entwurf – Lageplan (Stand: März 2022), ein städtebaulicher Entwurf – Schnitt (Stand: März 2022), ein städtebaulicher Entwurf – Tiefgarage (Stand: März 2022), eine schalltechnische Untersuchung zum VEP Nr. 140 Brauweiler (Stand: November 2022), ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASP 1) (Stand: März 2022), ein Entwässerungskonzept zum VEP Nr. 140 Brauweiler (Stand: Oktober 2022), ein Bodengutachten zum VEP Nr. 140 Brauweiler (Stand: März 2022), eine Verkehrsuntersuchung zum VEP Nr. 140 Brauweiler(Stand: Oktober 2022) sowie eine Verkehrsuntersuchung – Anlage zum VEP Nr. 140 Brauweiler (Stand: November 2022) liegen in der Zeit vom 09.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus.
Sachbearbeiter: Herr Christoph Brozio, Tel. 02238/808-135, christoph.broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
VEP Nr. 141 Brauweiler – Abtei-Quartier, Bereich: heutige Abteipassage
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines gemischt genutzten Gebäudekomplexes (Einzelhandel und Wohnen) nebst zweigeschossiger Tiefgarage anstelle der bestehenden Abteipassage zu schaffen.
Aktueller Verfahrensstand: Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches und Auslegungsbeschluss, Sitzung des Umweltausschusses vom 27.11.2019 und des Planungsausschusses vom 04.12.2019
Die bereits im Zeitraum vom 12.02.2020 bis zum 16.03.2020 durchgeführte Offenlage wird wiederholt, da infolge der Corona-Krise das Rathaus der Stadt Pulheim am letzten Tag der Offenlagefrist nicht mehr öffentlich zugänglich war. Bereits eingegangene Anregungen wurden zum Anlass für einige meist redaktionelle Änderungen genommen, die in den offenzulegenden Unterlagen erkennbar gemacht wurden.
Die Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 30 vom 06.05.2020.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 14.05.2020 bis einschließlich 17.06.2020.
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808135, E-Mail: christoph.broziopulheimde
--- Ältere Informationen ---
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, Sitzung des Umweltausschusses vom 05.12.2018 und des Planungsausschusses vom 12.12.2018
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 5 vom 29.01.2019 (Seite 4-5).
Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürgerinformationsveranstaltung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 12 vom 19.03.2019. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 27.03.2019 bis 18.04.2019 einschließlich. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand eine Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, den 28.03.2019, ab 18.00 Uhr, in der Mensa des Schulzentrums Brauweiler statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger waren zur Teilnahme eingeladen.
Die Beschlussvorlage Nr. 276/2018 der Sitzung des Planungsausschusses am 19.09.2018 finden Sie in Kürze hier.
Die Mitteilungsvorlage Nr. 112/2015 "Verkauf der Abteipassage in Brauweiler" der Sitzung des Planungsausschusses am 18.03.2015 finden Sie in Kürze hier.
FNP Nr. 20.2 Brauweiler - Flächennutzungsplananpassung Teilbereich
Aktueller Verfahrensstand:
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 die Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, beschlossen.
Ziel der Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 119 Teil A Brauweiler die Umwandlung der Darstellung ‚Gemischte Baufläche‘ in ‚Wohnbaufläche‘ für den Bereich der Straße ’Rosenhügel‘.
Für den Bebauungsplan Nr. 119 Teil B Brauweiler erfolgt die Änderung von ‚Gemischter Baufläche‘ in ‚Wohnbaufläche‘ für den gesamten Geltungsbereich.
Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 3. Halbsatz BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Mit der Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim wirksam.
Die Bekanntmachung der Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 BauGB - Teilbereich 20.2 Brauweiler - wurde am 02.08.2022 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 33-2022 bekannt gemacht und somit rechtswirksam.
Sachbearbeiter: Herr Christoph Brozio, Tel. 02238/ 808-135
E-Mail: Christoph.Broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Dansweiler
BP 45 Dansweiler, 3. Änderung, Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße
Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine private Gartennutzung zu ermöglichen.
Die Beschlussvorlage 96/2015 "Umwandlung von ehemaligen Kinderspielplätzen in private Baufläche" der Sitzung des Umweltausschusses vom 11.03.2015 und des Planungsausschusses vom 18.03.2015 finden Sie in Kürze hier
Aktueller Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 (32/2011) Sitzung des Umweltausschusses vom 03.12.2014, Sitzung des Planungsausschusses vom 10.12.2014 und Ratssitzung vom 16.12.2014.
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808135, E-Mail: christoph.broziopulheimde
Geyen
BP Nr. 75 Geyen, 1. Änderung Bereich: Am Mahlweiher
Bebauungsplan Nr. 75 Geyen, 1. Änderung
Bereich: Am Mahlweiher
Sitzung des Planungsausschusses vom 01.06.2022, Vorlagen-Nr. 146/2022
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 01.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 Geyen, 1. Änderung gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, beschlossen. Von einem Umweltbericht wird gemäß § 13a Absatz 3 BauGB entsprechend abgesehen.
Ziel der Änderung ist Anpassung der straßenverkehrlichen Erschließung bislang unbebauter Grundstücke.
- Aufstellungsbeschluss
Weiterhin hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 01.06.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom
10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über den Planentwurf erfolgt in der Zeit vom 14.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 während der Dienststunden – montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – und die Unterlagen liegen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Einsicht aus.
Es besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache. Die Terminabsprache kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen; Termine werden angeboten während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr -. Die Terminvereinbarung ist möglich unter folgenden Kontaktdaten:
Aktueller Verfahrensstand:
Planungsausschuss der Stadt Pulheim, Sitzung vom 13.03.2024, Vorlage Nr. 28/2024
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 Geyen, 1. Änderung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird im vorliegenden Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Ziel der Planänderung ist im Wesentlichen die deutliche Reduzierung der Straßenverkehrsfläche zum Ausbau des Mahlweihers, der Wegfall einer ‚Fläche für Garagen‘, die Festsetzung eines ‚Geh, Fahr- und Leitungsrechts‘ sowie die Anpassung der Bauflächen im Hinblick auf das vorliegende Bebauungskonzept für ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Bereich der Bestandsbebauung ‚Am Mahlweiher 7‘.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 Geyen, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren liegt nebst Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.04.2024 bis einschließlich 05.06.2024 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 Geyen, 1. Änderung, der Entwurf der Begründung und die Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I vom 15.02.2024 hängen im Plankasten auf dem Flur. Ein wichtiger Grund für eine längere Auslegungsfrist liegt nicht vor.
Es besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache. Die Terminabsprache kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen; Termine werden angeboten während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Terminvereinbarung ist möglich unter folgenden Kontaktdaten:
Telefon 02238-808-257 E-Mail: silvia.friedrichpulheimde oder stadtplanungpulheimde
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808135,
E-Mail: christoph.broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP 147 Geyen, Bereich: Von-Frentz-Straße
Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkehrsfläche und die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Aktueller Verfahrensstand: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW vom 01.04.2020, Aufstellungsbeschluss. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.08.2020 den Dringlichkeitsbeschluss genehmigt.
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808135, E-Mail: christoph.broziopulheimde
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 28 vom 28.04.2020 (Seite 3-4).
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Ingendorf
zur Zeit keine laufenden Verfahren im Ortsteil Ingendorf
Manstedten
zur Zeit keine laufenden Verfahren im Ortsteil Manstedten
Orr
zur Zeit keine laufenden Verfahren im Ortsteil Orr
Pulheim Zentralort
BP 5 Pulheim, 1. Änderung "Orrer Straße / Ostring"
Hier: Antrag auf Überprüfung und ggf. Änderung des bestehenden Bebauungsplan
Die Beschlussvorlage 168/2019 der Sitzung des Planungsausschusses am 03.07.2019 finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Ansprechpartner: Herr Ritter, Tel. 02238/808346, E-Mail: ralf.ritterpulheimde
BP 35.5 Pulheim 1301 Bereich: Ortskern Pulheim (Venloer Straße zwischen Farehamstraße und Auf dem Driesch)
Aktueller Verfahrensstand:
Beschluss Planungsausschuss Termin: 07.12.2022, Vorlagen-Nr. 383/2022
Beschluss zur Aufstellung der vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim 1301 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Bereich: Ortskern Pulheim (Venloer Straße zwischen Farehamstraße und Auf dem Driesch)
Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Garagen/Carports und Stellplätzen in einem Abstand von 12 m Tiefe ab der angrenzenden Verkehrsfläche.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 61 Pulheim – Bereich: Nordwestlich der Ortslage von Pulheim
Ziel der Planung ist die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 61 Pulheim
Aufstellung der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 61 Pulheim sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Aufstellung der Aufhebungssatzung dieses Bebauungsplanes gemäß § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch
Bereich: Nordpark, westlich des Sportparkes Pulheim
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 26.08.2021 bis einschließlich 16.09.2021.
Eine Übersichtskarte/Geltungsbereich, der Entwurf der Begründung zur Aufhebungssatzung des BP Nr. 61 Pulheim gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch i.V.m. § 2 a BauGB und der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 61 Pulheim können während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – eingesehen werden.
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Verfahrensstand:
5. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim vom 30.03.2022
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
- Auslegungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 61 Pulheim, der Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 61 Pulheim, der Entwurf der Begründung der Aufhebungssatzung sowie die Übersichtskarte-Geltungsbereich liegen in der Zeit vom 19.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus.
Aktueller Verfahrensstand:
Planungsausschuss Termin: 14.09.2022
Rat der Stadt Pulheim Termin: 20.09.2022
In seiner Sitzung am 20.09.2022 hat der Rat der Stadt Pulheim gemäß des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist sowie des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1353), die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 61 Pulheim als Satzung beschlossen.
Rechtskraft gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.02.2023.
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808-258
E-Mail: michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 99 Pulheim Bereich: Gewerbegebiet - Pulheim Südwest (vormals "Industriebahn")
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung der Plangebietsflächen zu schaffen.
Aktueller Verfahrensstand:
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 Pulheim sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Erneuerung des Beschlusses wegen modifizierter Planung)
Umweltausschuss Sitzungstermin: 07.09.2022
Planungsausschuss Sitzungstermin: 14.09.2022
Rat: Sitzungstermin: 02.02.2010
(Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 Pulheim)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 20.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022.
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP 117 Pulheim, Bereich: zwischen Jakobstraße, Johannisstraße und KMK (Kultur- und Medienzentrum)
Ziel der Planung ist, neue verbindliche Vorgaben für die zukünftige Bebauung und Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich zu schaffen; Ausgangsbasis soll dabei die Entwicklungskonzeption der Rahmenplanung „Vision Pulheim 2010“ für den fraglichen Bereich sein.
Aktueller Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss, UPA-Sitzung vom 12.12.2012
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in Kürze hier.
BP 137 Pulheim - Teilbereich A, Bereich: Escher Straße
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von verschiedenen Wohnbaukonzepten im Änderungsbereich.
Aktueller Verfahrensstand: Satzungsbeschluss für den Teilbereich A, Sitzung des Umweltausschusses am 18.09.2019, des Planungsausschusses am 25.09.2019 und Sitzung des Rates am 08.10.2019
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, E-Mail: michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in kürze hier.
BP Nr. 137 Teilbereich B Pulheim – Bereich: Am Jürgenshof / Christianstraße
Aktueller Verfahrensstand: Satzungsbeschluss, UPA-Sitzung vom 15.09.2020 Vorlagen Nr. 264/2020
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP 137 Pulheim, Teilbereich B, Bereich: Am Jürgenshof / Christianstraße
Aktueller Verfahrensstand: Erneute öffentliche Auslegung und die Modifizierung verbindlicher Planinhalte, Sitzung des Umweltausschusses am 27.11.2019 und des Planungsausschusses am 04.12.2019
Die erneute Auslegung erfolgt in der Zeit vom 20.05.2020 bis 05.06.2020 einschließlich
Die Bekanntmachung der erneuten Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 31 vom 12.05.2020 (Seite 10-12).
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, E-Mail: michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in Kürze hier.
BP Nr. 144 Pulheim – Bereich: Friedrich-Ebert-Straße 14-16
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohnbaukonzeptes in diesem Bereich.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB, UPA-Sitzung vom 15.09.2020 Vorlagen Nr. 64/2020
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 144 Pulheim sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) an diesem Bebauungsplan der Innenentwicklung Bereich: Friedrich-Ebert-Straße 14-16
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über den Planentwurf erfolgt in der Zeit vom 08.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021.
Verfahrensstand:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 Pulheim (Friedrich Ebert Straße 14-16) im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, durchzuführen.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Planungsausschuss Termin: 01.12.2021
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür
Verfahrensstand:
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 144 Pulheim gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB findet vom 29.12.2021 bis einschließlich 14.02.2022 statt.
Verfahrensstand:
In seiner Sitzung am 21.06.2022 hat der Rat der Stadt Pulheim gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist sowie § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), den Bebauungsplan Nr. 144 Pulheim als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohnbaukonzeptes in diesem Bereich.
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Aktueller Verfahrensstand:
Bebauungsplan Nr. 144 Pulheim, Friedrich-Ebert-Str. 14-16
Verfahrensschritt: Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB am 26.07.2022
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP 145 Pulheim - Bereich: Am Pulheimer Bahnhof
Ziel der Planung ist eine Neustrukturierung des zur Innenstadt weisenden Bahnhofsumfeldes unter Sicherung und Planung von Flächen für den Gemeinbedarf für eine zukunftsfähige Mobilitätsstation und ein Seniorenpflegeheim.
Aktueller Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss, Sitzung des Planungsausschusses vom 04.12.2019
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in Kürze hier.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 28 vom 28.04.2020 (Seite 5-6).
BP Nr. 150 Pulheim - Bereich: Kölner Tor
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für die bauliche Umgestaltung in Form eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Venloer Straße, Stein- und Johannisstraße (Kölner Tor) in Pulheim. Überplant und aufgehoben werden Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 35.3 Pulheim Ortskern, Nr. 35.3 Pulheim 2. Änderung und Nr. 35.3 Pulheim 2. Änderung 1302.
Verfahrensstand:
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 Pulheim gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, beschlossen. Von einem Umweltbericht wird gemäß § 13a Absatz 3 BauGB entsprechend abgesehen.
Weiterhin hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 22.03.2023 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über den Planentwurf erfolgt in der Zeit vom 11.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023 während der Dienststunden – montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – und die Unterlagen liegen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Einsicht aus.
Sitzung des Planungsausschusses vom 22.03.2023 (Vorlagen Nr. 62/2023)
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 03.05.2023.
Verfahrensstand:
Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 150 Pulheim gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung –
Bereich: Kölner Tor
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150 Pulheim gemäß § 13a i.V.m. § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im vorliegenden Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist folglich die Schaffung von Planungsrecht für die Umgestaltung des derzeitigen Knotenpunktes in Form eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Mit der Durchführung des beschleunigten Verfahrens ist das Ziel verbunden, zügig Baurecht für die Umbaumaßnahmen zu schaffen.
Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 3. Halbsatz BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150 Pulheim, der Entwurf der Begründung, die textlichen Festsetzungen vom 03.11.2023, die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, die aktuelle Verkehrsplanung (Stand: 21.03.2023), die verkehrstechnische Untersuchung und Simulation Kölner Tor – Bericht und Anlagen - (Stand: 08.2021), die artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (Stand: 21.08.2023) sowie die schalltechnische Untersuchung nach Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) (Stand: 26.10.2023) liegen in der Zeit vom 14.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus. Die Planzeichnung, der Entwurf der Begründung, die textlichen Festsetzungen, die aktuelle Verkehrsplanung (Stand: 21.03.2023) und die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung hängen im Plankasten auf dem Flur, die Fachgutachten können (wegen des großen Umfangs der Unterlagen) im Raum 2.12 eingesehen werden. Ein wichtiger Grund für eine längere Auslegungsfrist liegt nicht vor.
Die Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 54-2023 des Rhein-Erft-Kreises am 04.12.2023.
Aktueller Verfahrensstand:
Satzungsbeschluss gemäß Ratsentscheidung am 09.04.2024
In seiner Sitzung am 09.04.2024 hat der Rat der Stadt Pulheim gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist sowie § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), den Bebauungsplan Nr. 150 Pulheim als Satzung beschlossen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist folglich die Schaffung von Planungsrecht für die Umgestaltung des derzeitigen Knotenpunktes in Form eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Mit der Durchführung des beschleunigten Verfahrens ist das Ziel verbunden, zügig Baurecht für die Umbaumaßnahmen zu schaffen.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2023 (GV. NRW. S. 1172), in Verbindung mit § 9 Absatz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221 geändert worden ist, als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Absatz 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Weiterhin hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2024 beschlossen, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 150 Pulheim den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung in seiner Sitzung am 09.04.2024, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Rechtskraft gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch: 16.04.2024
Sachbearbeiter: Herr Markus Kühl, Tel. 02238/808-263, markus.kuehlpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 151 Pulheim – Bereich: Amselweg 10
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer für diesen Blockinnenbereich angepassten Nachverdichtung unter Berücksichtigung der angrenzenden Strukturen.
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 a BauGB, UPA-Sitzung vom 15.09.2020 Vorlagen-Nr.: Nr. 263/2020
Aktueller Verfahrensstand:
Bebauungsplan Nr. 151 Pulheim (Teilbereich des BP Nr. 39 Pulheim)
Bereich: Amselweg 10
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 02.12.2020 des Bebauungsplanes Nr. 151 Pulheim für den o.g. Bereich des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 15.09.2020.
Sitzung des Umweltausschusses vom 07.09.2022
Sitzung des Planungsausschusses vom 14.09.2022 (Vorlagen Nr. 237/2022)
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 153 Pulheim - Bereich: Escher Straße / Sinnersdorfer Straße / Im alten Kirschgarten
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohnbaukonzeptes in diesem Bereich.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Sitzung des Umweltausschusses und Planungsausschusses vom 01.07.2021, Vorlagen-Nr. 258/2021.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 19.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021.
Eine Plangebietsübersicht, der Entwurf der Begründung, eine chemische Untersuchung vom 16.12.2019 der GeoMin GmbH, verschiedene Perspektiven sowie eine Wohneinheiten–Wohnflächenberechnung vom 20.11.2020 der Architekten kalTT können während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – eingesehen werden.
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Auslegungsbeschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 Pulheim (Escher Straße / Sinnerdorfer Straße / Im alten Kirschgarten) im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, durchzuführen.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Planungsausschuss Termin: 01.12.2021
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 144 Pulheim gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB findet vom 29.12.2021 bis einschließlich 14.02.2022 statt.
Verfahrensstand:
Planungsausschuss Termin vom 01.06.2022
Rat der Stadt Pulheim vom 21.06.2022
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), den Bebauungsplan Nr. 153 als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel.: 02238 / 808 - 258
E-Mail: michael.kleinpulheimde
Aktueller Verfahrensstand:
Bebauungsplan Nr. 153 Pulheim, Escher Straße / Sinnersdorfer Straße / Im alten Kirschgarten
Verfahrensschritt: Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB am 26.07.2022
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 156 Pulheim - Bereich: Pater-Luhmer-Weg
Ziel der Planung ist die im Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim festgesetzte Straßenverkehrsfläche durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu ersetzen sowie die umliegenden Dorfgebiete (MD) an die Bestandsentwicklung anzupassen und in allgemeine Wohngebiete (WA) umzuwandeln.
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Sitzung des Umweltausschusses und Planungsausschusses vom 01.07.2021, Vorlagen-Nr.: 140/2021.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 19.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021.
Eine Übersichtskarte/Geltungsbereich, der Vorentwurf des Bebauungsplanes BP 156 Pulheim, der Entwurf der Begründung sowie der Vorentwurf der textlichen Festsetzungen können während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – eingesehen werden.
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Sachbearbeiterin: Frau Greifendorf, Tel. 02238 / 808-263
E-Mail: christina.greifendorfpulheimde
Verfahrensstand:
5. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim vom 30.03.2022, Vorlagen-Nr. 81/2022
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
- Auslegungsbeschluss
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 19.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022.
Die Planzeichnung und der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes vom 30.03.2022, der Entwurf der Begründung u. der geänderte Entwurf der Begründung vom 30.03.2022, die textlichen Festsetzungen u. die geänderten textlichen Festsetzungen vom 30.03.2022, die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung, die Übersichtskarte –Geltungsbereich hängen im Plankasten auf dem Flur.
Die Artenschutzprüfung Stufe I vom 07.02.2022 – Büro: Stefan Kreyssig & Dr. Thomas Schönert - kann im Raum 2.15 eingesehen werden
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Aktueller Verfahrensstand:
Planungsausschuss Termin: 14.09.2022 Vorlage Nr. 245/2022
Rat der Stadt Pulheim Termin: 20.09.2022
In seiner Sitzung am 20.09.2022 hat der Rat der Stadt Pulheim gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist sowie § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), den Bebauungsplan Nr. 156 Pulheim als Satzung beschlossen.
Rechtskraft gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.02.2023.
Sachbearbeiter: Herr Christoph Brozio, Tel. 02238/808-135
E-Mail: christoph.broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 158 Pulheim - Bereich: Bauhaus
Ziel der Änderung ist die Schaffung eines verbindlichen Planungsrechtes für den Erhalt und die Weiterentwicklung des seit August 2020 im Gewerbegebiet Pulheim, an der Siemensstraße, ansässigen BAUHAUS-Marktes.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses vom 01.07.2021, Vorlagen-Nr.: 209/2021.
Verfahrensstand: Planungsausschuss der Stadt Pulheim Termin: 14.09.2022
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 Pulheim - Bauhaus gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 Pulheim – Bauhaus liegt nebst Entwurf der Begründung vom 19. August 2022 mit Umweltbericht sowie die textlichen Festsetzungen vom 18. August 2022 und die schalltechnische Stellungnahme der Firma ACCON Köln GmbH vom 09. Juni 2022 in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 08.12.2022 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus.
Die Planzeichnung, die Stellungnahme/Abwägungstabelle der frühzeitigen Beteiligung sowie die textlichen Festsetzungen hängen im Plankasten auf dem Flur.
Der Entwurf der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie die schalltechnische Stellungnahme - ACCON Köln GmbH - vom 09.06.2022 liegen aufgrund des Umfanges im Zimmer Nr. 2.12 Ansprechpartner: Herr Danilo De Lima zur Einsichtnahme aus.
Planungsausschuss der Stadt Pulheim Termin: 22.03.2023 Vorlage Nr. 74/2023
(Parallelverfahren Vorlage Nr. 73/2023 - Flächennutzungsplanänderung/Teilbereichsänderung Nr. 18.9 Pulheim)
Sitzung des Rates der Stadt Pulheim Termin: 28.03.2023
In seiner Sitzung am 28.03.2023 hat der Rat der Stadt Pulheim gemäß des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist sowie des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) den Bebauungsplan Nr. 158 Pulheim als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines verbindlichen Planungsrechtes für den Erhalt und die Weiterentwicklung des seit August 2020 im Gewerbegebiet Pulheim, an der Siemensstraße, ansässigen BAUHAUS-Marktes.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.09.2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22.09.2021 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Aktueller Verfahrensstand:
Verfahrensschritt: Rechtskraft gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) am 06.02.2024
(Parallelverfahren Vorlage Nr. 73/2023 - Flächennutzungsplanänderung/Teilbereichsänderung Nr. 18.9 Pulheim)
Sachbearbeiter: De Lima, Tel. 02238/808-414
E-Mail: Danilo.deLimaGuimarespulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 161 - Möbelhaus Segmüller
Ziel der Planung ist die planrechtliche Steuerung des Standortes „Möbelhaus Segmüller“ entsprechend der landes- und bundesrechtlichen Regelungen:
- Festsetzung des bestehenden Möbelhausstandortes als Sondergebiet für den Großflächigen Einzelhandel - Möbelhaus
- Die Verkaufsflächen des Möbelhauses hinsichtlich der zentrenrelevanten Sortimente sollen dem Bestand entsprechend auf 1.500m² beschränkt werden.
- Die Gesamtverkaufsfläche soll ebenfalls begrenzt werden. Die genaue Größe ist im Laufe des Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der im Einzelnen noch zu ermittelnden Voraussetzungen des landesplanerischen Zieles 6.5-7 LEP zu ermitteln und festzusetzen. Dabei soll jedoch die maximale Vergrößerung der heutigen Gesamtverkaufsfläche von 30.000m² um 8.000m² (Kernsortiment Möbel) auf eine Gesamtgröße von 38.000m² gelten.
- Beibehalt der Nutzung Gewerbegebiet im Bereich der Logistikhalle mit Ausschluss des Einzelhandels.
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Sitzung des Planungsausschusses vom 06.10.2021, Vorlagen-Nr.: 354/2021
Sitzung des Planungsausschusses vom 01.06.2022, Vorlagen-Nr. 153/2022.
In seiner Sitzung am 01.06.2022 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 161 Pulheim gemäß § 3 Absatz 1 und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, durchzuführen.
Parallelverfahren, siehe Vorlage 155/2022.
Der vom Planungsausschuss beschlossene städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 Pulheim liegt nebst Entwurf der Begründung zu diesem Verfahrensschritt in der Zeit vom 07.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie zur Einsicht aus.
Aktueller Verfahrensstand:
Planungsausschuss Termin 07.12.2022, Vorlage Nr. 374/2022
(Parallelverfahren, siehe Vorlage Nr. 373/2022, Teilbereichsänderung Nr. 20.1 Pulheim)
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 Pulheim gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 Pulheim (Planzeichnung) liegen nebst dem Entwurf der Begründung (Teil A, Stand November 2022), der Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Teil B der Begründung, Stand November 2022), die textlichen Festsetzungen, die Übersichtskarte zum Geltungsbereich des BP Nr. 161 Pulheim, ein Verkehrsgutachten zum BP Nr. 161 Pulheim, eine Entwässerungsstudie zum BP Nr. 161 Pulheim (Stand November 2022), eine Artenschutzprüfung Stufe II zum BP Nr. 161 Pulheim (Stand September 2022), eine schalltechnische Untersuchung zum BP Nr. 161 Pulheim (Stand September 2022), eine fachgutachterliche Stellungnahme zur geplanten Erweiterung des Segmüller Einrichtungshauses in Pulheim (Stand Juli 2022), eine städtebauliche Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller in Pulheim (Einordnung LEP NRW 2019, Stand Juli 2022), eine städtebauliche Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller in Pulheim (Stand Juli 2022) sowie die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus.
Sachbearbeiter: Herr Sven Müller-Grunau, Tel. 02238/808-255
E-Mail: sven.mueller-grunaupulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 162 - Modulsporthalle Peter-Kanters-Allee Pulheim
Ziel der Planung ist die Schaffung des Planrechtes für eine Turnhalle auf dem bisherigen Sportplatz an der Peter-Kanters-Allee.
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Sitzung des Planungsausschusses vom 06.10.2021, Vorlagen-Nr.: 360/2021.
Sachbearbeiter: Ralf Ritter, Tel.: 02238 / 808 - 346
E-Mail: ralf.ritterpulheimde
Aktueller Verfahrensstand:
Sitzung des Planungsausschusses Termin: 30.03.2022 - Vorlagen-Nr.: 93/2022
Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
Im Unterschied zum vorangegangenen Aufstellungsbeschluss vom 06.10.2021 (Beschlussvorlage Nr. 360-2021) hat sich der Geltungsbereich aufgrund notwendiger Verkehrs- und Stellplatzansprüche verändert.
Ziel der Planung ist die Schaffung des Planrechtes für eine Dreifeld-Turnhalle auf dem bisherigen Sportplatz an der Peter-Kanters-Allee.
Beschluss zur Aufhebung bestehender rechtskräftiger Bebauungspläne im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 162 Pulheim gemäß § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Bereich: Modulsporthalle Peter-Kanters-Allee
Aufhebung rechtskräftiger Bebauungspläne im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 162 gemäß § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist: Bebauungspläne „Nr. 47 1. Änderung 1301“, „Nr. 47 1. Änderung – Freizeit- und Sportplatzerweiterung“ und „Nr. 47 2. Änderung“ teilräumig.
Sachbearbeiter: Ralf Ritter, Tel.: 02238 / 808 - 346
E-Mail: ralf.ritterpulheimde
Sachbearbeiter: Karl Hamacher, Tel.: 02238 / 808 - 470
E-Mail: karl.hamacherpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
FNP 16.9 Pulheim - Gewerbegebiet Pulheim Südwest Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen"
Ziel der Teilbereichsänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen" zu schaffen.
Aktueller Verfahrensstand:
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches der Teilbereichsänderung Nr. 16.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim beschlossen.
Weiterhin hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 14.09.2022 die Erneuerung des Beschlusses beschlossen (siehe Vorlage: 303/2019) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) zur Teilbereichsänderung Nr. 16.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 20.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022.
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Sachbearbeiter: Herr Klein, Tel. 02238/808258, michael.kleinpulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
FNP 18.4 A Pulheim Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303
Für einen Teilbereich des BP 30 Pulheim 1303 ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan vorzunehmen.
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in "Wohnbaufläche" (W-Fläche)
Aktueller Verfahrensstand: Beschluss der Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Sitzung des Planungsausschusses vom 14.12.2016 und des Rates vom 20.12.2016
Sachbearbeiterin: Frau Bußmann-Meurer, Tel. 02238/808414, E-Mail: lisa.bussmann-meurerpulheimde (montags bis donnerstags vormittags)
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in Kürze hier.
FNP Nr. 18.9 Pulheim - Bereich: Bauhaus
Ziel der Änderung ist die Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts an die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 158 Pulheim - Bauhaus, der den Erhalt und die Weiterentwicklung des seit August 2020 im Gewerbegebiet Pulheim, an der Siemensstraße ansässigen BAUHAUS-Marktes, verbindlich regeln soll.
Aufstellungsbeschluss der Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 158 Pulheim / Bauhaus
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Sitzung des Umweltausschusses und Planungsausschusses vom 01.07.2021, Vorlagen-Nr.: 210/2021.
Planungsausschuss der Stadt Pulheim Termin: 14.09.2022
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 18.9 Pulheim gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 18.9 Pulheim liegt nebst Entwurf der Begründung vom 19. August 2022 mit Umweltbericht sowie die schalltechnische Stellungnahme zu den Gewerbegeräuschen eines Bauhaus-Marktes der Firma ACCON Köln GmbH vom 09.06.2022 in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 08.12.2022 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus. Die Planzeichnung, der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, die Stellungnahme/Abwägungstabelle der frühzeitigen Beteiligung sowie die schalltechnische Stellungnahme der Firma ACCON Köln GmbH hängen im Plankasten auf dem Flur.
Aktueller Verfahrensstand:
Planungsausschuss der Stadt Pulheim Termin: 22.03.2023 Vorlage Nr. 73/2023
Sitzung des Rates der Stadt Pulheim Termin: 28.03.2023
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 die Teilbereichsänderung Nr. 18.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim für den Ortsteil Pulheim, Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 158 Pulheim – Bauhaus beschlossen.
Ziel der Änderung ist die Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts an die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 158 Pulheim – Bauhaus, der den Erhalt und die Weiterentwicklung des seit August 2020 im Gewerbegebiet Pulheim, an der Siemensstraße ansässigen BAUHAUS-Marktes, verbindlich regeln soll.
Mit Bericht vom 08.05.2023 ist die Teilbereichsänderung Nr.18.9 Pulheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023
(BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, zur Genehmigung vorgelegt worden.
Die Bezirksregierung Köln hat die Teilbereichsänderung Nr. 18.9 Pulheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim entsprechend den Vorschriften des BauGB genehmigt.
Verfahrensschritt: Rechtskraft gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) am 06.02.2024
(Parallelverfahren Vorlage Nr. 74/2023 - Bebauungsplan der Stadt Pulheim Nr. 158 Pulheim - Bauhaus)
Sachbearbeiter: Herr De Lima, Tel. 02238/ 808-414
E-Mail: Danilo.deLimaGuimarespulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
FNP Nr. 20.0 Pulheim - Windenergiekonzentrationszone im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Windenergiekonzentrationszone im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, um die Entwicklung der Windenergie in Pulheim auch zukünftig positiv steuern zu können und durch die Vergrößerung der vorgesehenen Flächen für die Windenergie den Bau weiterer WEA zu ermöglichen.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Teilbereichsänderung Nr. 20.0 (Windenergiekonzentrationszone im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim für Bereiche westlich von Stommeln, angrenzend an die Nachbargemeinden Rommerskirchen und Bergheim.
Sachbearbeiter: Herr Sven Müller-Grunau, Tel. 02238 / 808 - 255
Sitzung des Planungsausschusses vom 06.10.2021, Vorlagen Nr. 335/2021.
Aktueller Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 20.0 (Windenergiekonzentrationszone im Sinne des § 35 Abs. 3. Satz 3 BauGB)
hier: Anpassung des Geltungsbereiches und Ergänzung der Planungsziele
Ziel:
Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Windenergiekonzentrationszone im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, um die Entwicklung der Windenergie in Pulheim auch zukünftig positiv steuern zu können und durch die Vergrößerung der vorgesehenen Flächen für die Windenergie den Bau weiterer Windenergieanlagen (WEA) zu ermöglichen. Die vorhandene Windenergiekonzentrationszone soll aufgehoben werden.
Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes werden über die Ausweisung der Windenergiekonzentrationszone Flächen festgelegt, die für die Windenergie zur Verfügung stehen. Aufgrund der Konzentrationswirkung der dargestellten Zonen geht für das übrige Stadtgebiet eine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aus.
Ziel der Stadt Pulheim im weiteren Verfahren ist es, unter angemessener Berücksichtigung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange, wie z.B. städtebauliche Zielsetzung, Immissionsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Nachbarschutz und Klimaschutz, potentieller Interessen von Windenergieanlagenbetreibern sowie den öffentlichen Interessen der Erdbebenmessung durch den Geologischen Dienst NRW die Bereiche neuer und weiterer WEA auf Pulheimer Stadtgebiet zu steuern und zu sichern. Im Rahmen des weiteren Verfahrens soll auch die Notwendigkeit von maximalen Höhenfestsetzungen von WEA aus städtebaulichen Gründen geprüft werden und ggf. erfolgen.
Sachbearbeiter: Herr Sven Müller-Grunau, Tel. 02238 / 808 - 255
Sitzung des Planungsausschusses vom 01.12.2021, Vorlagen Nr. 452/2021.
Bekanntmachung Amtsblatt 21.12.2021.
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
FNP Nr. 20.1 Pulheim - Möbelhaus Segmüller
Ziel des Bebauungsplanes 161 Pulheim ist die planrechtliche Steuerung des Standortes „Möbelhaus Segmüller“ entsprechend der landes- und bundesrechtlichen Regelungen:
- Darstellung des bestehenden Möbelhausstandortes als Sondergebiet für den Großflächigen Einzelhandel - Möbelhaus
- Die Verkaufsflächen des Möbelhauses hinsichtlich der zentrenrelevanten Sortimente sollen dem Bestand entsprechend auf 1.500m² beschränkt werden.
- Die Gesamtverkaufsfläche soll ebenfalls begrenzt werden. Die genaue Größe ist im Laufe des Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der im Einzelnen noch zu ermittelnden Voraussetzungen des landesplanerischen Zieles 6.5-7 zu ermitteln und festzusetzen. Dabei soll jedoch die maximale Vergrößerung der heutigen Gesamtverkaufsfläche von 30.000m² um 8.000m² (Kernsortiment Möbel) auf eine Gesamtgröße von 38.000m² gelten.
- Beibehalt der Darstellung als Gewerbefläche im Bereich der Logistikhalle.
Aufstellungsbeschluss der Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes Nr. 20.1 der Stadt Pulheim gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Bereich: Möbelhaus Segmüller
Landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG
Parallelverfahren - siehe Vorlage Nr. 354/2021 -
Sitzung des Planungsausschusses vom 06.10.2021, Vorlagen Nr. 353/2021.
Sitzung des Planungsausschusses vom 01.06.2022, Vorlagen Nr. 155/2022.
In seiner Sitzung am 01.06.2022 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der Teilbereichsänderung Nr. 20.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim gemäß § 3 Absatz 1 und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, durchzuführen.
Der Entwurf der vorgenannten Änderung liegt nebst Entwurf der Begründung in der Zeit vom 07.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus.
Es besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache. Die Terminabsprache kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen; Termine werden angeboten während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr -. Die Terminvereinbarung ist möglich unter folgenden Kontaktdaten: Telefon 02238-808-257 (Silvia Friedrich) E-Mail: silvia.friedrichpulheimde oder stadtplanungpulheimde
Aktueller Verfahrensstand:
Planungsausschuss Termin: 07.12.2022, Vorlagen Nr. 373/2022
(Parallelverfahren: Vorlage 374/2022 Bebauungsplan Nr. 161 Pulheim - Möbelhaus Segmüller)
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 20.1 Pulheim gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 20.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim nebst Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 20.1 Pulheim (Stand: November 2022), Anfrage gemäß § 34 LPIG NRW vom 18.10.2022, Gutachten – städtebauliche Verträglichkeitsanalyse vom Juli 2022 sowie Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen in der Zeit vom 05.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus. Die Planzeichnung (derzeitige Darstellung und zukünftige Darstellung), der Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 20.1 Pulheim, das Gutachten – städtebauliche Verträglichkeitsanalyse (Stand Juli 2022), die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Stellungnahme der Landesplanungsbehörden nach § 34 LPIG NRW hängen im Plankasten auf dem Flur. Das Fachgutachten – Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 20.1 Pulheim (Teil B der Begründung) kann (wegen des Umfangs der Unterlage) im Raum 2.16 eingesehen werden.
Sachbearbeiter: Herr Sven Müller-Grunau, Tel. 02238/ 808 - 255
E-Mail: sven.mueller-grunaupulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Sinnersdorf
BP 143 Sinnersdorf, Bereich: Friedenskirche/ Horionstraße
Ziel der Planung ist der Neubau eines Mehrparteienhauses für Senioren durch die evangelische Kirchengemeinde Pulheim. Durch die Schaffung des Planungsrechts soll auf dem Grundstück der Friedenskirche in Pulheim-Sinnersdorf die Realisierung des Vorhabens „Seniorenwohnen an der Friedenskirche“ und damit einhergehend die Nutzbarmachung und Nachverdichtung einer innerörtlichen und zentral gelegenen Fläche ermöglicht werden.
Aktueller Verfahrensstand: Satzungsbeschluss, UPA-Sitzung vom 25.08.2020 Vorlagen Nr. 172/2020
Sachbearbeiter: Herr Brozio, Tel. 02238/808135, christoph.broziopulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
BP Nr. 157 Sinnersdorf - Bereich: Kita - Am Paulspfädchen
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte in diesem Bereich.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Die FNP-Änderung "18.8 Sinnersdorf (Kita - Am Paulspfädchen)" wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses vom 01.07.2021, Vorlagen-Nr.: 206/2021
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 19.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021.
Eine Übersichtskarte/Geltungsbereich, der Entwurf der Begründung, eine Aufnahme Schwarzweiß mit einem Maßstab 1:2500, ein städtebaulicher Vorentwurf (Luftbild) sowie Beispielentwürfe können während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – eingesehen werden.
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Aktueller Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 157 Sinnersdorf
Bereich: Kita - Am Paulspfädchen - (Parallelverfahren, siehe Vorlage Nr. 27/2024)
Planungsausschuss der Stadt Pulheim Termin: 13.03.2024
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 Sinnersdorf – Kita Am Paulspfädchen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum geplanten Ausbau einer Kita im Ortsteil Sinnersdorf.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 Sinnersdorf – Kita Am Paulspfädchen liegt nebst Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.04.2024 bis einschließlich 05.06.2024 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus.
Die Planzeichnung, der Entwurf der Begründungen, die Übersichtskarte/Geltungsbereich, die eingegangenen Stellungnahmen und die Eingriff-Ausgleichsbilanzierung mit Stand Februar 2024 hängen im Plankasten auf dem Flur.
Die Fachgutachten:
Ø Entwurf der Begründung Teil II des Umweltberichtes vom 21.02.2024
Ø Schalltechnische Untersuchung ACCON vom 06.09.2022
Ø Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I vom 09.09.2022
Ø Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe II vom 21.02.2024
können (wegen des großen Umfangs der Unterlagen) im Raum 2.15 eingesehen werden.
Ein wichtiger Grund für eine längere Auslegungsfrist liegt nicht vor.
Sachbearbeiter: Herr de Lima, Tel. 02238/ 808 - 414
E-Mail: Danilo.deLimaGuimarespulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
FNP Nr. 18.8 Sinnersdorf - Bereich: Kita - Am Paulspfädchen
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte in diesem Bereich.
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss der Teilbereichsänderung Nr. 18.8 Sinnersdorf gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung dieser Teilbereichsänderung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Sitzung des Umweltausschusses und des Planungsausschusses vom 01.07.2021, Vorlagen-Nr.: 253/2021.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 19.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021.
Eine Übersichtskarte/Geltungsbereich, der Entwurf der Begründung, die derzeitige und geplante Darstellung des Flächennutzungsplanes sowie die Legende des Flächennutzungsplanes können während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – eingesehen werden.
Die Verfahrensunterlagen hängen im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, im Plankasten im Flur gegenüber dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie.
Aktueller Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Teilbereichsänderung Nr. 18.8 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
Ortsteil: Sinnersdorf Bereich: Kita - Am Paulspfädchen
Planungsausschuss der Stadt Pulheim Termin: 13.03.2024
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 beschlossen, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 18.8 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim für den o. g. Bereich gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Änderung Nr. 18.8 Sinnersdorf liegt nebst Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.04.2024 bis einschließlich 05.06.2024 während der Dienststunden - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, zur Einsicht aus.
Die Planzeichnung, der Entwurf der Begründung (Stand: Juni 2021), die Übersichtskarte/Geltungsbereich und die eingegangenen Stellungnahmen hängen im Plankasten auf dem Flur.
Die Fachgutachten:
Ø Entwurf der Begründung Teil 2 - Umweltbericht vom 21.02.2024
Ø Schalltechnische Untersuchung Accon vom 06.09.2022
Ø Eingriff-Ausgleichsbilanzierung BP Nr. 157 Sinnersdorf – Kita Am Paulspfädchen
Ø Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I vom 09.09.2022
Ø Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe II vom 21.02.2024
können (wegen des großen Umfangs der Unterlagen) im Raum 2.15 eingesehen werden.
Ein wichtiger Grund für eine längere Auslegungsfrist liegt nicht vor.
Sachbearbeiter: Herr De Lima, Tel. 02238 / 808-414
E-Mail: Danilo.deLimaGuimarespulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Sinthern
zur Zeit keine laufenden Verfahren im Ortsteil Sinthern
Stommelerbusch
zur Zeit keine laufenden Verfahren im Ortsteil Stommelerbusch
Stommeln
BP Nr. 6 Stommeln (Hollandsiedlung) Neufassung der Satzung - Gestaltungssatzung
Ziel:
Neufassung der Satzung der Stadt Pulheim über örtliche Bauvorschriften gemäß § 89 Bauordnung NRW im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Stommeln (Hollandsiedlung)
Überarbeitung des Satzungsentwurfes
Aktueller Verfahrensstand:
Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim vom 30.03.2022
(Vorlage Nr. : 436/2021)
Sitzung des Rates der Stadt Pulheim vom 21.06.2022
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Satzung zu örtlichen Bauvorschriften gemäß § 89 BauO NRW im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Stommeln (Hollandsiedlung) gemäß dem Entwurf der Satzung beschlossen.
Sachbearbeiter: Herr De Lima, Tel. 02238 / 808-414
E-Mail: Danilo.deLimaGuimarespulheimde
Alle Unterlagen und Pläne zu diesem Verfahrensschritt finden Sie in der zugehörigen Vorlage an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab).