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Stadt Pulheim

Baulastenauskunft

Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Die Baulast muss im Baugenehmigungsverfahren wie eine baugesetzliche Verpflichtung berücksichtigt werden. Ein Bauvorhaben, das mit einer Baulast nicht im Einklang steht, darf nicht genehmigt werden.

Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis wieder gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Aufgabe der Baulast erfolgt dann durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde.

Über die Baulasten wird bei der Bauaufsichtsbehörde ein Baulastenverzeichnis geführt. Das notwendige Formular für den Antrag auf Baulastenauskunft können Sie sich  hierPDF-Datei45,30 kB herunterladen.

Für weitere Auskünfte, z.B. über den Ablauf eines Antrags zur Eintragung oder Löschung einer Baulast oder zu Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte an Frau Oblontzek.  

Frau Stefanie Oblontzek
Mitarbeiterin

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Bildnachweise

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