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Stadt Pulheim

Beschwerden

Beschwerden über Bauvorhaben?
Probleme mit den Nachbarn?

Eine baurechtliche Nachbarbeschwerde ist schriftlich (Kontakte nach Ortsteilen) mit vollständigen Informationen und einer Erläuterung, gegen welche öffentliche Bauvorschrift, die nachbarliche Belange tangiert, verstoßen wird, einzureichen.

Hilfreich ist darüber hinaus auch die Vorlage aussagekräftiger Lichtbilder. Anonymen Hinweisen kann die Bauaufsicht nicht nachgehen.

Das Baurecht wird unterschieden in öffentliches und privates Baurecht. Ersteres enthält überwiegend Normen, die ausschließlich im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit erlassen wurden, somit rein objektiv-rechtlichen Charakter haben. Das sind hauptsächlich öffentlich-rechtliche Regelungen, Verordnungen und Vorschriften, die sich mit der baulichen Nutzung von Grundstücken befassen (z.B. Bauordnung NRW, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, etc.).

Die Bauaufsichtsbehörde ist demnach nur für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts verantwortlich, nicht jedoch für Belange, die das private Baurecht (z.B. Nachbarrechtsgesetz NRW) betreffen!

Nachbarliche Abwehrrechte im Sinne des Baurechts können grundsätzlich nur Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbauberechtigte benachbarter Grundstücke geltend machen, nicht hingegen Mieter und Pächter.

Ein nachbarliches Abwehrrecht gegen ein Bauvorhaben steht dem Nachbarn nur zu, soweit:

  • ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen
  • entweder die verletzten Vorschriften auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind
  • durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschrift geschützten nachbarlichen Belange eintritt.

Diese Grundsätze entsprechen der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung.

Die Bauaufsicht prüft nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine relevante Beeinträchtigung zutrifft und leitet ggf. weitere Schritte ein.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Pulheim

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