Grundsätzlich kann das Abwasser im öffentlichen Kanalnetz über die Rohre hinaus – in den Schächten bis zur Straßenoberkante – ansteigen. Ein höherer Druck kann sich nicht aufbauen, da ansonsten das Abwasser über die Sinkkästen und Schächte auf die Straße austreten würde.
Nach dem Regenereignis kann es viele Stunden dauern bis der öffentliche Kanal sich wieder komplett leert, wobei das Abwasser scheinbar im öffentlichen Kanal steht. Die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Abwasserkanals wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Eingeleitetes Abwasser wird weiterhin ordnungsgemäß abgeleitet.
Zu einem Einstau des Kanals kann es darüber hinaus auch bei Betriebsstörungen im öffentlichen Kanal durch Verstopfungen oder Ablage rungen kommen. Aus diesem Grund kann ein Einstau selbst bei einem reinen Schmutzwasserkanal nicht ausgeschlossen werden. Wenn der Wasserspiegel im öffentlichen Kanal über die Höhe der Kellersohlen hinaus steigt, kann Abwasser von dort nicht mehr frei ablaufen. Hier spricht man von Rückstau. Ablaufstellen oberhalb der Straßenoberkante – der sogenannten Rückstauebene – sind hiervon nicht betroffen.