Der Referent Bernd Löffler, Leiter der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises, gibt fachkundige Hinweise, was laut aktueller Rechtsprechung bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu beachten ist. Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
In einer Patientenverfügung, oft auch Patiententestament genannt, werden im Voraus Therapien und Behandlungen für bestimmte Krankheitsfälle festgelegt. Dazu zählt auch der Wunsch der Patientin oder des Patienten auf Unterlassung weiterer Maßnahmen. Auf diese Weise ist in einem Falle der krankheitsbedingten Entscheidungs- bzw. Einwilligungsunfähigkeit der Betroffenen die weitere medizinische Behandlung geregelt.
Für Rückfragen steht Barbara Vollmer, Seniorenbeauftragte der Stadt Pulheim, unter 02238/808-186 zur Verfügung.
(4. April 2024)