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Stadt Pulheim

Lärmaktionsplan: Öffentlichkeitsbeteiligung

Straßenlärm vor der eigenen Haustür kann zur Belastung werden. Besonders Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen leben täglich mit einer erhöhten Geräuschkulisse.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 soll hier Abhilfe schaffen und Maßnahmen zur Lärmminderung an belasteten Hauptverkehrsstraßen identifizieren. Die Pulheimer Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich aktiv bei der Erstellung des Lärmaktionsplans einzubringen.

In der ersten Phase zum Jahreswechsel konnte Einsicht in die vom Land Nordrhein-Westfalen erstellten Lärmkarten genommen und konkrete Vorschläge zur Minderung von Lärmproblemen unterbreitet werden. Nun hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, den erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Pulheim zu kommentieren. Von Mittwoch, 27. März 2024, bis einschließlich Mittwoch, 24. April 2024, liegen die Unterlagen aus. Sie können online eingesehen werden unter  https://www.o-sp.de/pulheim/plan?pid=77630 (Öffnet in einem neuen Tab). Zudem hängen sie im Plankasten im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie im 2. Obergeschoss des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, aus. Stellungnahmen zum Entwurf  sind schriftlich einzureichen per Mail an stadtplanungpulheimde oder auf dem Postweg an das Stadtplanungsamt der Stadt Pulheim zu richten.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung gibt es im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter  https://www.umgebungslaerm.nrw.de/ (Öffnet in einem neuen Tab). Die themenspezifischen Grundlagen werden außerdem in dem YouTube-Video  "Die Lärmaktionsplanung erklärt. (Öffnet in einem neuen Tab)" anschaulich dargestellt. 

(26. März 2024)

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