Grund sind umfangreichere Baumfällarbeiten auf einem an die Straße angrenzenden Privatgelände. Mit Verkehrsbeeinträchtigungen ist im oben genannten Zeitraum zu rechnen.
Insgesamt müssen zehn Bäume gefällt werden. Bei drei weiteren Bäumen müssen die Baumkronen gekappt werden. Ein Baumgutachter hatte zuvor festgestellt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann und die Maßnahmen zwingend notwendig sind.
Um den Artenschutz hier trotz des bereits erfolgten Beginns der Vogelschutzzeit bestmöglich zu beachten, wurde die Maßnahmen zuvor mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Pulheim sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der ausführenden Firma abgestimmt. Gemäß § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, zulässig, wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.
(14. März 2024)