In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschäftigten sich die Mitglieder mit der Bedeutung dieser Tiere und mit der rechtlichen Situation.
In einem Bürgerantrag hatte die Initiative „Pulheim für Hunde“ gefordert, dass Pulheim „Assistenzhundfreundliche Kommune“ werden soll. Diese bundesweite Kampagne unter dem Motto „Assistenzhund Willkommen“ ist vom Verein „Pfotenpiloten e.V.“ ins Leben gerufen worden. Damit soll auf die Zutrittsrechte der Menschen mit ihrem Assistenzhund aufmerksam gemacht werden.
„Die Verwaltung der Stadt Pulheim ist bereits assistenzhundefreundlich, denn hier werden die geltenden Gesetze selbstverständlich eingehalten“, sagte Bürgermeister Frank Keppeler. In Gebäuden der Verwaltung wird Menschen in Begleitung eines Assistenzhundes der Zutritt auf keinen Fall verwehrt. Vielmehr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit behilflich, falls dies gewünscht oder notwendig ist. Geregelt ist das Zutrittsrecht in § 12e des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen [Behindertengleichstellungsgesetz – BGG].
Auf der Internetseite „DogMap“, die der Verein Pfotenpiloten betreibt, sind bereits zahlreiche Punkte in Pulheim – darunter Einzelhandel und auch die Verwaltung – als assistenzhundefreundlich markiert. Der HFA entschied im Anschluss an die Beratung mehrheitlich, dass eine ausdrückliche Beschilderung nicht notwendig ist.
„Diese Initiative macht jedoch darauf aufmerksam, dass noch Aufklärungsbedarf darüber besteht, welche Rechte Menschen in Begleitung eines Assistenzhundes haben“, führte Bürgermeister Keppeler aus. Deshalb habe die Debatte die Problematik in das Bewusstsein gerückt. So gilt das Zutrittsrecht für Menschen in Begleitung von Assistenzhunden beispielsweise auch für den Einzelhandel, Friseur, Museen, Kinos und auch Arztpraxen.
(6. März 2024)