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Stadt Pulheim

Neuer digitaler Service für Jugendliche: Wenn der UBS aufs Smartphone kommt

Keine unnötigen Wartezeiten und ohne lästigen Papierkram: Jugendliche, die für ihren Jobeinstieg einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein – kurz UBS – benötigen, müssen nun nicht mehr persönlich ins Einwohnermeldeamt der Stadt Pulheim kommen.

Über einen neuen Online-Service gelangt der UBS nun auch bequem und schnell auf das Smartphone. Der neue Online-Service steht seit 1. Oktober 2023 zur Verfügung und kann über den Link  https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de (Öffnet in einem neuen Tab)aufgerufen werden. „Damit baut die Stadtverwaltung das digitale Angebot weiter aus“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren ihren Arbeitgebern vor Aufnahme einer Beschäftigung und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Für die dazu erforderliche kostenfreie, ärztliche Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Wichtig zu wissen: Um sich für den digitalen Service anmelden zu können, muss das persönliche Ausweisdokument über eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion verfügen. Nach der Anmeldung geben die Jugendlichen ihre Daten ein, klicken auf Absenden und erhalten innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Wie es funktioniert, zeigt auch ein kurzes Erklärvideo unter youtu.be/pd1Lr6FoamU.

(2. Oktober 2023)

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