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Stadt Pulheim

Jetzt bewerben: Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht

In diesem Jahr finden bundesweit die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.

Wer Interesse hat, als ehrenamtliche Richterin beziehungsweise ehrenamtlicher Richter für das Schöffengericht des Amtsgerichtes Bergheim und die Strafkammern des Landgerichtes Köln oder für die Jugendkammern dieser Gerichte tätig zu sein, kann sich ab sofort bis zum 31. März 2023 für die Vorschlagsliste der Stadt Pulheim bewerben. 


Hauptschöffinnen und Hauptschöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen übernehmen eine wichtige Funktion im Rechtsstaat: Sie bringen ihre Lebenserfahrung und ihre außergerichtliche Perspektive in die Entscheidungsprozesse bei Gericht ein und haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das Schöffenamt kann gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur von Deutschen ausgeübt werden. Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Pulheim wohnen und zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Weitere formale Kriterien, die erfüllt sein müssen, sowie zusätzliche Informationen zum Schöffenamt stehen online unter  www.schoeffenwahl.de (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung. 

Interessierte Personen erhalten die entsprechenden Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste an der Information im Rathaus der Stadt Pulheim oder können diese auch online unter  www.pulheim.de (Öffnet in einem neuen Tab) herunterladen. Die ausgefüllten Unterlagen können dann ins Rathaus geschickt oder mit qualifizierter elektronischer Signatur digital bis spätestens Freitag, 31. März 2023, eingereicht werden.  

Bei der digitalen Bewerbung erfolgt die Authentifizierung der Person mithilfe der Onlineausweisfunktion des Personalausweises. Damit diese genutzt werden kann, ist es zunächst notwendig, die Ausweis-2-App des Bundes auf einem NFC-fähigen Smartphone oder einem speziellen Kartenlesegerät zu installieren. Weitere Informationen zum Thema „Onlineausweisfunktion“ sind unter  https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/ (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar. Wer Rückfragen hat, kann sich an das Support-Team per E-Mail unter  supportausweisappde oder telefonisch unter der Rufnummer 0421/20495-995 wenden.

Die rein digitale Bewerbung kann dann über folgende Links vorgenommen werden:

 Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste Schöffinnen/Schöffen (Öffnet in einem neuen Tab)

 Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste Jugendschöffinnen/Jugendschöffen: (Öffnet in einem neuen Tab)


Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die zuständigen politischen Gremien der Stadt Pulheim die Vorschlagslisten beschließen. Im Anschluss daran werden diese zunächst öffentlich ausgelegt werden, bevor der Wahlausschuss der entsprechenden Gerichte dann die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen für das Amts- und Landgericht in allgemeinen und Jugendstrafsachen bis Ende des Jahres wählt.

(24. Januar 2023)

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