Jugendamt gibt Hinweise zum richtigen Verhalten
Gemäß den Jugendschutz-Bestimmungen dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nur an Jugendliche ab 18 Jahren ausgegeben werden. Dies gilt auch für Tabakwaren sowie für E-Zigaretten und Shishas, selbst wenn diese nikotinfrei sind. Wein, Bier und ähnliche Getränke mit geringem Alkoholgehalt dürfen hingegen schon an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt werden.
Klare Regeln und Absprachen, die vorab in Familien besprochen werden, tragen dazu bei, Karneval auch ohne Alkoholkonsum mit Spaß an der Freude zu feiern. Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit ihren Kindern das Thema „Alkohol“ thematisieren möchten und hierfür noch Tipps und Hinweise benötigen, können sich an das städtische Jugendamt unter der Rufnummer 02238/808-311 wenden.
(14. Februar 2023)