Dies führt dazu, dass an einigen Standorten das Altglas nicht mehr in die Container entsorgt werden kann, da diese bereits voll sind. Es ist jedoch ordnungswidrig, das mitgebrachte Altglas neben oder auf die Container zu stellen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden können. Die Stadt Pulheim informiert, sobald der Leerungsbetrieb wieder normal angelaufen ist.
(18. April 2023)