Der Baum war bereits durch einen alten Blitzschlag vorgeschädigt und wurde deswegen gutachterlich beobachtet. Durch den Ausbruch des Stämmlings ist nun die Statik des Baumes so sehr beeinträchtigt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Deshalb muss diese Linde in den nächsten Tagen gefällt werden.
Darüber hinaus steht neben dem betroffenen Baum eine weitere – allerdings nicht geschützte – kleinere Linde. Diese hat nur eine halbseitige Krone ausgebildet. Wird nun die größere Linde gefällt, erhöht sich die Umsturzgefahr bei Wind oder Sturm für den kleineren Baum so erheblich, dass er aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls gefällt werden muss.
(30. Juni 2023)