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Stadt Pulheim

_Keine Maskenpflicht im Wahllokal

Der Tag der Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai 2022, rückt näher: Die Nachfrage nach der Briefwahl ist auch in diesem Jahr hoch. Es wurden bereits 14.000 Briefwahlunterlagen an stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger versandt.

Fertig ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr wieder im Rathaus eingetroffen sein. Verspätet eingegangene Briefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Derzeit haben die Wahlberechtigten auch noch die Möglichkeit, die Briefwahl im Wahlbüro im Rathaus (Raum 0.46) unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses während der Öffnungszeiten des Wahlbüros persönlich vorzunehmen. Diese sind in dieser Woche Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich. Die Wählerinnen und Wähler benötigen die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument. Eine Maskenpflicht gilt in den Wahllokalen nicht, allerdings empfiehlt die Landeswahlleitung das Tragen einer Maske.

Ab 18 Uhr werden am Wahlsonntag die Ergebnisse auf einer Leinwand im Foyer des Rathauses präsentiert.

Für Fragen rund um die Landtagswahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros telefonisch unter der Rufnummer 02238/808-617 oder per E-Mail unter wahlenpulheimde zur Verfügung. 

(9. Mai 2022)

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