So wird der Verkehr im Zeitraum vom 19. September bis 24. Dezember 2022 an der Baustelle vorbeigeführt, wobei beide Fahrtrichtungen grundsätzlich passierbar bleiben.
Da der Gehweg auf der Seite des Bauvorhabens gesperrt ist, werden Fußgängerinnen und Fußgänger auf die andere Straßenseite geleitet. Eine sichere Querung ist zum einen über eine Fußgängerbedarfsampel neben der Einmündung zur Straße „Am Domkreuz“ sowie neben der Einmündung zur Sintherner Straße beziehungsweise Von-Frentz-Straße über die dortige Mittelinsel möglich.
Um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit sicherzustellen, besteht auf der gegenüberliegenden Seite vom Einmündungsbereich Sintherner Straße/Von-Frentz-Straße bis zum Mohnweg für den genannten Zeitraum ein durchgängiges absolutes Halteverbot.
(15. September 2022)