Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen und Projekte von Vereinen, Institutionen, Initiativen und weiterer Kulturtreibender, die ihren Sitz im Pulheimer Stadtgebiet haben.
Es wird eine maximale Förderung von 2.500 Euro je Einzelantrag gewährt. Diese Förderung erfolgt als Defizitausgleich.
Die Anträge für Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte sollten bis Ende Dezember des Vorjahres vorliegen, die Anträge für Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte bis Ende Juni des laufenden Jahres.
Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag mindestens einen Monat vor der Veranstaltung in der Verwaltung eingehen muss. Der Antrag muss eine Projektbeschreibung und eine Aufstellung der Kosten und voraussichtlichen Einnahmen beinhalten. Die Verwaltung prüft den Antrag und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Einen Monat nach dem Ende der Veranstaltung soll eine Abrechnung mit Belegen vorliegen. Im Anschluss wird die Förderung ausgezahlt. Dies erfolgt jeweils spätestens Mitte des Jahres für Veranstaltungen des ersten Halbjahres sowie Ende des Jahres für Veranstaltungen der zweiten Jahreshälfte. Die Stadt Pulheim tritt bei den Veranstaltungen jeweils als „Förderer" auf.
Pro Antragstellerin oder Antragsteller/ pro Projekt können im Jahr maximal zwei Anträge gestellt werden.