In den Plänen, die der Rat einstimmig im Jahr 2011 beschlossen hat, ist der Verbindungsweg zwischen der Kaiser-Otto-Straße und dem Guidelplatz, entlang der Tiefgaragenzufahrt, als „Fußgängerbereich“ auszuweisen. Die zugehörige verkehrsrechtliche Anordnung wurde im März 2024 gefertigt und ist inzwischen umgesetzt.
Dabei schließt die Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ auch Freiheit vor ruhendem Verkehr ein. Deshalb wurden die bisherigen Parkflächen am Rande des ehemaligen Schotterparkplatzes durch Straßenbegleitgrün ersetzt. Motorisierter Verkehr ist somit in diesem Bereich nur noch zur Anlieferung innerhalb festgelegter Tageszeiten und für Rettungsfahrzeuge zulässig.
(23. April 2024)