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Stadt Pulheim

Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG

Im Sozialamt können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungen und die zuständigen Ansprechpartner/innen.

Beschreibung

Nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Hilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (mit Ausnahme der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II) und Hilfe in besonderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Krankenhilfe) kann Ihnen bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen als laufende oder einmalige Hilfe nach dem SGB XII bzw. Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.

Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit den genannten AnsprechpartnerInnen empfohlen.
Bei einer persönlichen Vorsprache wird ausdrücklich um vorherige Terminabsprache gebeten.
Bitte bringen Sie hierbei alle Unterlagen mit, die über Ihre und die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Ihrer Familie Auskunft geben.

Sofern Sie arbeitsfähig sind, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Rhein-Erft,
Team Erstberatung Nord, Kölner Straße 16 (INTRO, 4. Etage, Zugang über Parkdeck) 50126 Bergheim.
Hierbei ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Sie können sich auch an die Hotline unter 02234/93698-800 wenden oder per Mail an: Jobcenter-Rhein-Erft.Team-693jobcenter-gede

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