Beschreibung
Der Familienpass wird auf Antrag vom Sozialamt ausgestellt.
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis und eine aktuelle Meldebescheinigung der gesamten Familie vorzulegen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Alleinerziehende
- Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kap. 1-4
- Familien mit 3 oder mehr Kindern*
- Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.
Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Für Alleinerziehende mit einem Kind gilt eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro.
*Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung (Anzahl der Kinder) werden auch SchülerInnen und Jugendliche (Auszubildende und StudentInnen sowie Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende) berücksichtigt, für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind
Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:
1) Eintrittsgelder für das Familienbad Aquarena
Die Ermäßigung beträgt 50% des maßgeblichen Kartenpreises.
2) Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt
Auf die maßgeblichen Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen der Stadt werden 50% Ermäßigung gewährt.
3) Gebühren nach dem Passgesetz
Die Stadt Pulheim verzichtet bei Familienpassinhaberinnen und Familienpassinhaber auf die anfallenden Gebühren nach dem Passgesetz für die Ausstellung von Personalausweisen für Kinder unter 16 Jahren.
4) Kurs- und Veranstaltungsgebühren bei der Volkshochschule und bei der Musikschule La Musica
Für Familienpassinhaberinnen und Familienpassinhaber trägt die Stadt Pulheim 50% der anfallenden Gebühren.
5) Schülertransport
Es werden bis zu 50% Ermäßigung gewährt. Bei der Berechnung können maximal die Kosten für ein entsprechendes Monatsticket zugrunde gelegt werden.
6) Büchereigebühren
Auf die maßgeblichen Gebühren der städt. Bücherei wird eine Ermäßigung von 50% gewährt.