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Stadt Pulheim

Familienpass

Der Familienpass berechtigt zu vielen Vergünstigungen und kann Pulheimer Familien mit geringem Einkommen finanziell entlasten.

Beschreibung

Der Familienpass wird auf Antrag vom Sozialamt ausgestellt.

Bei der Antragstellung sind der Personalausweis und eine aktuelle Meldebescheinigung der gesamten Familie vorzulegen.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Alleinerziehende
  • Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kap. 1-4
  • Familien mit 3 oder mehr Kindern*
  • Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.

Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Für Alleinerziehende mit einem Kind gilt eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro.

*Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung (Anzahl der Kinder) werden auch SchülerInnen und Jugendliche (Auszubildende und StudentInnen sowie Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende) berücksichtigt, für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind

Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:

  • Auf Eintrittsgelder für die Bäder der Stadt Pulheim 30%
  • Auf Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt 30%
  • Kinderausweise gebührenfrei
  • Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der VHS und der Musikschule La Musica von 30%
  • Schülertransport -sofern kostenpflichtig- 30% Ermäßigung
  • Ermäßigung der Büchereigebühren von 30%

Erläuterungen und Hinweise

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