Beschreibung
Eine Anlieger- und Beitragsbescheinigung gibt Auskunft über die genaue Lage eines bestimmten Grundstücks und ob dieses Grundstück noch der Erschließungsbeitrags-, der Straßenbaubeitrags- und der Kanalanschlussbeitragspflicht unterliegt, das heißt ob für das Grundstück künftig noch Beiträge zu zahlen sind. Beitragshöhen werden für gewöhnlich nicht angegeben.
Die v.g. Beitragsarten ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück. Es empfiehlt sich daher für Käufer und/ oder Verkäufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, sich rechtzeitig vor der notariellen Beurkundung über den beitragsrechtlichen Status des Grundstücks bei der Stadtverwaltung zu informieren.
Für die Bescheinigung wird die genaue Angabe des Grundstücks benötigt:
- Straße und Hausnummer
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück
Die Auskunft erfolgt schriftlich und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim in der Regel 24,00 €.
Die Erstellung einer Anlieger- und Beitragsbescheinigung dauert zwischen 3 und 6 Wochen. Im Einzelfall kann dies jedoch auch länger dauern, insbesondere wenn aufwändige Aktenrecherche erforderlich ist. Hintergrund dafür ist, dass die oftmals Jahrzehnte zurückliegenden Vorgänge und Verträge im Archiv herausgesucht, gesichtet und ausgewertet werden müssen. Zudem haben sich häufig Lage- und Flurstücksbezeichnungen teils mehrfach geändert.
Telefonische Sofortauskünfte sind daher nicht möglich.
Anfragen per Email stellen Sie bitte an bauverwaltungpulheimde.